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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP 2.1 StAV) (Fn 8)

Ausfertigungsdatum:
19.02.2022
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP 2.1 StAV) (Fn 8)

Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Nr. Thema/Inhalt Dauer Insgesamt 1. Praktische Ausbildung 30 Wochen 1.1 Ausbildung in der Bezirksregierung Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Aus- bildungspläne von Ausbildungsleitung und Bezirksregierung vor und wäh- rend der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb der Dezernate 55 und 56 1.1.2 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 55: technischer Arbeitsschutz 1.1.3 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 56: betrieblicher Arbeitsschutz 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendiensten 1.1.7 Mitwirkung bei der Programmarbeit 1.1.8 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermei- dung 1.1.9 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Buß- geldbescheiden und Strafanzeigen 1.1.10 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.11 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichtigen Verhandlungen 1.1.12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 2. Theoretische Ausbildung 2.1 Allgemeines, Einführung Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes, inclusive Regelungen zur kulturellen Vielfalt und dem Personalvertretungsrecht. Einführung in die Verwaltungsorganisation und den Behördenaufbau Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz Korruptionsprävention IT-Fachanwendung in der Arbeitsschutzverwaltung (IFAS) Seite 1 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.2 Leitlinien und Methoden Systemkontrolle bzw. Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung Beschwerdemanagement Unfalluntersuchungen Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie/Programmarbeit Gutachterlicher Vermerk 2.3 Allgemeines Recht Staatsbürgerkunde Sonstige relevante Reichsgebiete Grundrechte Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht 2.4 Allgemeiner Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzorganisation Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.5 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeitrecht Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer Mutterschutz Jugendarbeitsschutz Heimarbeitsschutz 2.6 Anlagen-, Betriebs- und Produktsicherheit Produktsicherheit Betriebssicherheit/Überwachungsbedürftige Anlagen/Erlaubnis- und Ge- nehmigungsverfahren/Elektrische Sicherheit/Explosionsschutz Transportsicherheit und Ladungssicherung Strahlenschutzrecht 2.7 Stoffrecht Biostoffrecht Chemikaliensicherheit Gefahrstoffrecht Sprengstoffrecht 2.8 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin Physiologische Belastungen Einführung in die Arbeitsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorge Psychische Belastungen 2.9 Kommunikation Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Seite 2 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Organisationsfragen 2.10 Verwandte Rechtsgebiete Recht der Unfallversicherungsträger Umweltschutzrecht Arbeitsrecht 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt 8 Tage 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 4 Tage 3.2 1 fachpraktische Arbeit 3 Tag 3.3. Mündliche Prüfung 1 Tag ca. 7 Wo- 4. Urlaub chen Summe 64 Wochen Seite 3 von 3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.