AV · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV)

Ausfertigungsdatum:
19.02.2022
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV)

Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Nr. Thema/Inhalt Dauer Insgesamt 1. Praktische Ausbildung Wochen 1.1 Ausbildung in der Bezirksregierung Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Aus- bildungspläne von Ausbildungsleitung und Bezirksregierung vor und wäh- rend der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb der Dezernate 55 und 56 1.1.2 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 55: technischer Arbeitsschutz 1.1.3 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 56: betrieblicher Arbeitsschutz 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendiensten 1.1.7 Mitwirkung bei der Programmarbeit 1.1.8 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermei- dung 1.1.9 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Buß- geldbescheiden und Strafanzeigen 1.1.10 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.11 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichtigen Verhandlungen 1.1.12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und anderen Dezernaten der Bezirksregierungen (insbesondere Dezernate 52, 53 und 54) 2. Theoretische Ausbildung Insgesamt Wochen 2.1 Allgemeines Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes/ Personalvertretungs- recht Seite 1 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Einführung in die Verwaltungsorganisation und den Behördenaufbau Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz Sonstige relevante Rechtsgebiete 2.2 Leitlinien und Methoden Systemkontrolle Beschwerdemanagement Unfalluntersuchungen Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie/Programmarbeit Gutachterlicher Vermerk IFAS 2.3 Verwaltungsrecht Allgemeines Staatsrecht Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht 2.4 Allgemeiner Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzorganisation Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.5 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeitrecht Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer Mutterschutz Jugendarbeitsschutz Heimarbeitsschutz 2.6 Anlagen-, Betriebs- und Produktsicherheit Produktsicherheit Anlagen- und Betriebssicherheit Transportsicherheit Strahlenschutzrecht 2.7 Stoffrecht Biologische Arbeitsstoffe Chemikaliensicherheit Gefahrstoffrecht Sprengstoffrecht 2.8 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin Physiologische Belastungen Einführung in die Arbeitsmedizin Psychosoziale Belastungen 2.9 Kommunikation Seite 2 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Organisationsfragen 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt 8 Tage 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 4 Tage 3.2 1 fachpraktische Arbeit 3 Tag 3.3. Mündliche Prüfung 1 Tag ca. 7 Wo- 4. Urlaub chen ca. 65 Wo- Summe chen Seite 3 von 3

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.