Braunkohlenplanung · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung des Braunkohlenausschusses, die Entschädigung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Braunkohlenpläne, Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhaltes der Braunkohlenpläne und die räumliche Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes (Verordnung zur Braunkohlenplanung)

Ausfertigungsdatum:
16.07.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung des Braunkohlenausschusses, die Entschädigung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Braunkohlenpläne, Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhaltes der Braunkohlenpläne und die räumliche Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes (Verordnung zur Braunkohlenplanung)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 16.07.2008 Gültig bis: 31.12.2008 Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Ein- berufung des Braunkohlenausschusses, die Entschä- digung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das Verfahren der Beteiligung bei der Erar- beitung der Braunkohlenpläne, Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhaltes der Braunkohlenpläne und die räumliche Abgrenzung des Braunkohlenplan- gebietes (Verordnung zur Braunkohlenplanung) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.