Nordrhein-Westfalen

Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Ausfertigungsdatum:
07.09.2006
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 07.09.2006 Gültig bis: 21.09.2006 Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.