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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV)

Ausfertigungsdatum:
06.12.2014
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV)

Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) Nr. Thema/Inhalt Dauer Insgesamt 1. Praktische Ausbildung 31 Wochen 1.1 Ausbildung in der Bezirksregierung Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Aus- bildungspläne von Ausbildungsleitung und Bezirksregierung vor und während der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb der Dezernate 55 und 56 1.1.2 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 55: technischer Arbeitsschutz 1.1.3 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 56: betrieblicher Arbeitsschutz 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendiensten 1.1.7 Mitwirkung bei der Programmarbeit 1.1.8 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermei- dung 1.1.9 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeld- bescheiden und Strafanzeigen 1.1.10 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.11 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichtigen Verhandlungen 1.1.12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 1.2 Ausbildung und Hospitationen außerhalb der Insgesamt 4 Dezernate 55 und 56 Wochen 1.2.1 Ausbildung im Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW 2 1.2.2 Ausbildung in den andern Dezernaten der Abteilung 5 2 1.2.2.1 Dezernat 52: Abfallwirtschaft 1.2.2.2 Dezernat 53: Immissionsschutz 1.2.2.3 Dezernat 54: Wasserwirtschaft Seite 1 von 4 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2. Theoretische Ausbildung Insgesamt 30 Wochen 2.1 Allgemeines, Einführung 2.1.1 Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau 2.1.2 Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht) 2.1.3 Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz 2.1.4 Datenschutz 2.2 Kommunikation 2.2.1 Gesprächs- und Verhandlungsführung 2.2.2 Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen 2.2.3 Rhetorik 2.2.4 Organisationsfragen 2.3 EU-Staats- und Verfassungsrecht 2.3.1 Aufbau und Organisation der EU 2.3.2 Stellenwert der EU-Vorschriften 2.3.3 Grundrechte 2.3.4 Gesetzgebung und Gewaltenteilung 2.3.5 Gerichtsbarkeit 2.3.6 Landesverfassung 2.4 Allgemeines Verwaltungs- und Ahndungsrecht 2.4.1 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 2.4.2 Handlungsformen der Verwaltung 2.4.3 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung 2.4.4 Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht 2.4.5 Relevante Gebiete des Zivilrechts 2.4.6 Sozialgesetzbuch VII und das darauf gestützte Regelwerk der UVTR 2.5 Grundlagen des Umweltschutzes 2.5.1 Einführung in das Immissionsschutzrecht 2.5.2 Einführung in das Abfallrecht 2.6 Geräte und Anlagensicherheit/Technischer Öffentlichkeitsschutz 2.6.1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und Verordnungen, technische Re- geln 2.6.2 Überwachungsbedürftige Anlagen/Erlaubnisverfahren 2.6.3 Betriebssicherheit 2.6.4 Elektrische Sicherheit 2.7 Stoffrecht 2.7.1 Biologische Arbeitsstoffe: Biostoffverordnung und das darauf gestützte technische Regelwerk 2.7.2 EU-Chemikalienrecht sowie die nationalen Umsetzungen und verwandte Rechtsbereiche 2.7.3 Chemikaliengesetz 2.7.4 Gefahrstoffverordnung und das darauf gestützte technische Regelwerk 2.7.5 Verbotsverordnungen Seite 2 von 4 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.8 Transportsicherheit 2.8.1 Beförderung gefährlicher Güter 2.8.2 Ladungssicherung 2.9 Arbeitszeitregelungen und Schutz besonderer Personengruppen 2.9.1 Arbeitsrecht 2.9.2 Arbeitszeitgesetz 2.9.3 Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer 2.9.4 Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz 2.9.5 Heimarbeitsschutz 2.10 Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.10.1 Arbeitsstättenrecht 2.10.2 Bauordnungsrecht 2.10.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung 2.10.4 Lastenhandhabungsverordnung 2.11 Arbeitsschutzorganisation 2.11.1 Arbeitsschutzgesetz 2.11.2 Arbeitssicherheitsgesetz 2.11.3 Funktionen und Zusammenwirken von Organisationen, Funktionsträger im Arbeitsschutz, innerbetriebliche Funktionsträger, außerbetriebliche Organisationen (Unfallversicherungsträger, behördliche Organisationen, Sachverständige) 2.11.4 Grundlagen der Systemkontrolle 2.11.5 Betriebsverfassungsrecht/Personalvertretungsrecht 2.12 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin 2.12.1 Ergonomie 2.12.2 Chemische, physikalische, physiologische, biologische Schad- und Belas- tungsfaktoren 2.12.3 Berufskrankheiten und arbeitsmedizinische Vorsorge 2.12.4 Berufsbedingte Erkrankungen 2.12.5 Persönliche Schutzausrüstungen 2.12.6 Arbeitspsychologie 2.12.7 Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz 2.13 Gesundheits- und Arbeitsschutz in besonderen Bereichen 2.13.1 Strahlenschutzrecht 2.13.2 Sprengstoffrecht 2.13.3. Arbeitsschutz auf Baustellen 2.14 Messverfahren 2.14.1 Einführung in Messverfahren zu chemischen, physikalischen, physiologi- schen, biologischen Schadstoffen und Belastungen am Arbeitsplatz 2.15 Bewertung von Gutachten 2.16 Programmarbeit 2.16.1 Projektmanagement im Rahmen der Programmarbeit Seite 3 von 4 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 7) 2.17 IT-Fachanwendung in der Arbeitsschutzverwaltung 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt 4 Wochen 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 4 Tage 3.2 1 Hausarbeit 3 Wochen 3.3. Mündliche Prüfung 1 Tag 4. Urlaub 9 Wochen Summe 78 Wochen Seite 4 von 4

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.