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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP 2.2 StAV)

Ausfertigungsdatum:
01.06.2014
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP 2.2 StAV)

Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 1) Nr. Thema/Inhalt Dauer Insgesamt 1. Praktische Ausbildung 48,5 Wochen 1.1 Ausbildung in der Bezirksregierung Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Aus- bildungspläne von Ausbildungsleitung und Bezirksregierung vor und während der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb der Dezernate 55 und 56 1.1.2 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 55: Technischer Arbeitsschutz 1.1.3 Einarbeitung in die Aufgaben der Aufsichtsbeamten des Dezernates 56: Betrieblicher Arbeitsschutz 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Anzeigen, einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendiensten 1.1.7 Mitwirkung bei der Programmarbeit 1.1.8 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen, einschließlich deren Auswertung im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zu deren Vermei- dung 1.1.9 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeld- bescheiden und Strafanzeigen 1.1.10 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.11 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichtigen Verhandlungen 1.1.12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 1.2 Ausbildung und Hospitationen außerhalb der Insgesamt Dezernate 55 und 56 5,5 Wochen 1.2.1 Ausbildung im Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW 1 1.2.2 Hospitation bei einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) 1 1.2.2.1 Prüfung ausgewählter Anlagen nach § 2 Absatz 30 Produktsicherheitsge- setz Seite 1 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 1) 1.2.3 Hospitation bei einem Konzernbeauftragten für Arbeitsschutz 1 1.2.3.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz aus Sicht der Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsräte 1.2.4 Hospitation bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 0,5 (3 Tage) 1.2.5 Hospitation bei dem für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerium 2 2. Theoretische Ausbildung Insgesamt 36 Wochen 2. Theoretische Ausbildung Insgesamt Wochen 2.1 Allgemeines, Einführung Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes Einführung in die Verwaltungsorganisation und den Behördenaufbau Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz Korruptionsprävention IFAS 2.2 Leitlinien und Methoden Systemkontrolle Beschwerdemanagement Unfalluntersuchungen Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie/Programmarbeit Gutachterlicher Vermerk 2.3 Allgemeines Recht Staatsbürgerkunde Sonstige relevante Reichsgebiete Grundrechte Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht Haushalts- und Kassenrecht Grundlagen des Tarifrechts 2.4 Verwandte Rechtsgebiete Recht der Unfallversicherungsträger Umweltschutzrecht Arbeitsrecht 2.5 Allgemeiner Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzorganisation Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.6 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeitrecht Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer Mutterschutz Seite 2 von 3 Anlage 1 Musterausbildungsplan (zu § 1) Jugendarbeitsschutz Heimarbeitsschutz 2.7 Anlagen-, Betriebs- und Produktsicherheit Produktsicherheit Betriebssicherheit/Überwachungsbedürftige Anlagen/Erlaubnis- und Ge- nehmigungsverfahren/Elektrische Sicherheit/Explosionsschutz Transportsicherheit Strahlenschutzrecht 2.8 Stoffrecht Biologische Arbeitsstoffe Chemikaliensicherheit Gefahrstoffrecht Sprengstoffrecht 2.9 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin Physiologische Belastungen Einführung in die Arbeitsmedizin Psychosoziale Belastungen 2.10 Kommunikation Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung Visualisieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen Organisationsfragen 2.11 Führung Instrumente der Mitarbeiterführung Controlling/Steuerung 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt ca. 3 Wochen 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 4 Tage 3.2 1 Hausarbeit 2 Wochen 3.3 Mündliche Prüfung 1 Tag 4. Urlaub 12 Wochen Summe 105 Wochen Seite 3 von 3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.