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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPgtD StAV)

Ausfertigungsdatum:
01.03.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPgtD StAV)

Anlage 1 (zu § 6) Musterausbildungsplan 1. Praktische Ausbildung Insgesamt 30 Wochen 1.1 Ausbildung beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Praktische und theoretische Ausbildung sind durch Austausch der Ausbildungspläne von Ausbildungsleitung und Staatlichem Amt für Arbeitsschutz vor und während der Ausbildung aufeinander abzustimmen 1.1.1 Einführung in den Geschäftsbetrieb des Amtes 1.1.2 Aufgaben der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten und die Einarbeitung in ihre Tätigkei- ten 1.1.3 Überprüfung von Unterlagen, zu deren Vorlage Anlagenbetreiber verpflichtet sind 1.1.4 Bearbeitung von Anträgen und Gesuchen (Baugesuche, Ausnahmeanträge, Anträge für genehmigungsbedürftige Anlagen) 1.1.5 Teilnahme an Dienstgeschäften in Betrieben aller Art 1.1.6 Selbstständige Durchführung geeigneter Dienstgeschäfte im Innen- und Außendienst 1.1.7 Mitwirkung bei der Programmarbeit 1.1.8 Untersuchung von Unfällen und Schadensfällen sowie Auswertung der Untersuchungs- ergebnisse 1.1.9 Entwurf von Genehmigungsbescheiden, Ordnungsverfügungen, Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen 1.1.10 Auswertung von Außendienstgeschäften 1.1.11 Strahlenmessungen 1.1.12 Messungen am Arbeitsplatz einschließlich Auswertung 1.1.13 Teilnahme an mündlichen Erörterungen, Behördenbesprechungen und sonstigen wichti- gen Verhandlungen 1.1.14 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen -2- 1.2 Ausbildung und Hospitationen außerhalb der Ausbildungsbehörde Insgesamt 4 Wochen 1.2.1 Ausbildung bei der Landesanstalt für Arbeitsschutz 3 Wochen (incl. Sicherheitsanalyse nach Störfall-VO) 1.2.2 Ausbildung beim Staatlichen Umweltamt 1Woche 1.2.2.1 Umwelttechnik 1.2.2.2 Umwelttechnische Überwachung von Anlagen 1.2.2.3 Anlagensicherheit 2. Theoretische Ausbildung Insgesamt 30 Wochen 2.1 Allgemeines, Einführung 2.1.1 Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau 2.1.2 Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht) 2.1.3 Rechtsvorschriften im Gesundheits- und Arbeitsschutz 2.1.4 Datenschutz 2.2 Gesprächs- und Verhandlungsführung 2.3 EU-Staats- und Verfassungsrecht 2.3.1 Aufbau und Organisation der EU 2.3.2 Stellenwert der EU-Vorschriften 2.3.3 Grundrechte 2.3.4 Gesetzgebung und Gewaltenteilung 2.3.5 Gerichtsbarkeit 2.3.6 Landesverfassung 2.4 Allgemeines Verwaltungsrecht und Ahndungsrecht 2.4.1 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 2.4.2 Handlungsformen der Verwaltung 2.4.3 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung 2.4.4 Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht 2.4.5 Relevante Gebiete des Zivilrechts 2.4.6 Sozialgesetzbuch VII und das darauf gestützte Regelwerk der UVTR 2.5 Grundlagen des Umweltschutzes 2.5.1 Einführung in das Immissionsschutzrecht 2.5.2 Einführung in das Wasserrecht 2.5.3 Einführung in das Abfallrecht 2.5.4 Einführung in das Bodenschutzrecht 2.6 Geräte und Anlagensicherheit/Technischer Öffentlichkeitsschutz -3- 2.6.1 Gerätesicherheitsgesetz und Verordnungen, technische Regeln 2.6.2 Überwachungsbedürftige Anlagen/Erlaubnisverfahren 2.6.3 Störfallrecht 2.6.4 Elektrische Sicherheit 2.7 Gefahrstoffe einschließlich Transport gefährlicher Güter 2.7.1 Chemikaliengesetz 2.7.2 Gefahrstoffverordnung und das darauf gestützte technische Regelwerk 2.7.3 Verbotsverordnungen 2.7.4 Gefahrgutrecht 2.8 Arbeitszeitregelungen und Schutz besonderer Personengruppen 2.8.1 Arbeitsrecht 2.8.2 Arbeitszeitgesetz 2.8.3 Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer 2.8.4 Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz 2.8.5 Heimarbeitsschutz 2.9 Sicherheitsgerechte Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung 2.9.1 Arbeitsstättenrecht 2.9.2 Bauordnungsrecht 2.9.3 Autonomes Satzungsrecht der UVTR 2.10 Arbeitsschutzorganisation 2.10.1 Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen 2.10.2 Innerbetriebliche Organisationsvorschriften (ASiG, Autonomes Satzungsrecht, Ta- rifrecht) 2.10.3 Außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisationen (UVTR, TÜV, andere Sachverständige) 2.10.4 Funktion und Zusammenwirken innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsschut- zorganisationen 2.10.5 Betriebsverfassungsrecht 2.11 Gesundheitsschutz und Arbeitsmedizin 2.11.1 Ergonomie 2.11.2 Chemische, physikalische, physiologische, biologische Schad- und Belastungsfaktoren 2.11.3 Berufskrankheiten und arbeitsmedizinische Vorsorge 2.11.4 Berufsbedingte Erkrankungen 2.11.5 Handhabung von Lasten 2.11.6 Persönliche Schutzausrüstungen 2.11.7 Arbeitspsychologie 2.11.8 Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz 2.12 Gesundheits- und Arbeitsschutz in besonderen Bereichen 2.12.1 Gentechnikrecht 2.12.2 Strahlenschutzrecht 2.12.3 Sprengstoffrecht -4- 2.12.4 Arbeitsschutz auf Baustellen 2.13 Programmarbeit 2.13.1 Projektmanagement im Rahmen der Programmarbeit 3. Prüfungsangelegenheiten Insgesamt 5 Wochen 3.1 4 Klausuren zu den theoretischen Ausbildungsinhalten 4 Tage 3.2 1 Hausarbeit 4 Wochen 3.3. Mündliche Prüfung 1 Tag 4. Urlaub 9 Wochen Summe 78 Wochen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.