Nordrhein-Westfalen

Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Medien und Informationstechnologien in Erziehung, Unterricht und Bildung'

Ausfertigungsdatum:
01.02.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation 'Medien und Informationstechnologien in Erziehung, Unterricht und Bildung'

646 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 49 vom 15. Dezember 1999 Anlage 1 Zeugnis über die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Medien und Informationstechnologien in Erziehung, Unterricht und Bildung“ *) Frau/Herr Vor- und Zuname geboren am in hat nach bestandener Erster Staatsprüfung die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Medien und Informationstechnologien in Erziehung, Unterricht und Bildung“ am mit der Note ( , ) bestanden. Dieses Zeugnis hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Zeugnis über die Erste Staats- prüfung. Staatliches Prüfungsamt Sitz des Prüfungsamtes, Datum für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Siegel Unterschrift *) gemäß Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Medien und Informationstechnologien in Erziehung, Unterricht und Bildung“ vom 30. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 644)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.