Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Änderung der Bezirke der Justizvollzugsämter

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Änderung der Bezirke der Justizvollzugsämter

Vom 3. Februar 1999

Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Justizvollzugsämter vom 24. Februar 1970 (GV. NRW. 1970 S. 168) wird verordnet:

  1. Abweichend von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Einrichtung selbständiger Justizvollzugsämter ist das Justizvollzugsamt Rheinland in Köln auch zuständig für die Justizvollzugsanstalt Essen.
  2. Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

Der Minister für Inneres und Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.