LBauÄAuflV MV · Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung zur Auflösung der Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg Vom 2. Januar 2002

Ausfertigungsdatum:
02.01.2002
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2002, 100
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LBauÄAuflV

Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern" vom 17. Dezember 2001 (GVOBl. M-V S. 600) verordnet das Finanzministerium:

§ 1

§ 1Die Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg werden aufgelöst.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.Gleichzeitig tritt Abschnitt IV Nr. 1 des Erlasses über die Errichtung von Behörden im Lande Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Januar 1991 (AmtsBl. M-V S. 32), soweit er die Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg betrifft, außer Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.