Verordnung zur Auflösung der Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg Vom 2. Januar 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 02.01.2002
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2002, 100
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern" vom 17. Dezember 2001 (GVOBl. M-V S. 600) verordnet das Finanzministerium:
§ 1Die Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg werden aufgelöst.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.Gleichzeitig tritt Abschnitt IV Nr. 1 des Erlasses über die Errichtung von Behörden im Lande Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Januar 1991 (AmtsBl. M-V S. 32), soweit er die Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg betrifft, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.