Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern (LAUGErG) Vom 25. September 1997 * *
- Ausfertigungsdatum:
- 25.09.1997
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1997, 502
Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Februar 1999 (GVOBl. M-V S. 200), in Kraft am 1. Januar 1999 |
Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie
§ 1 * Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Im Geschäftsbereich des Umweltministeriums wird durch die Landesregierung ein Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie errichtet.
Verordnungsermächtigungen
§ 2 Verordnungsermächtigungen Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zuständigkeit und Sitz des Landesamtes zu bestimmen sowie das Landesamt für Umwelt und Natur und das Geologische Landesamt aufzulösen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.