Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts Vom 2. Juni 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 02.06.2009
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2009, 1046
Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts vom 2. Juni 2009
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 75 der Anordnung vom 23. September 2025 (Amtl. Anz. S. 1861, 1869) |
I WettbewRZustAnO HA 2009
I
(1) Zuständige Behörde auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, insbesondere für die Durchführung
- 1.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2115), zuletzt geändert am 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426, 2437),
- 2.
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414), zuletzt geändert am 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2949),
und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort oder nachstehend nichts anderes bestimmt ist,
die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation.
(2) Sie ist oberste Landesbehörde (Kartellbehörde) im Sinne von § 48 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
(3) Ihr werden auch die Aufgaben der obersten Landesbehörde im Sinne von § 32e Absätze 1 bis 3, § 40 Absatz 4, § 42 Absatz 4, § 48 Absatz 2, § 49 Absätze 1 bis 4, § 50 Absätze 1 und 2, § 54 Absatz 3, § 59 Absätze 6 und 7, § 67 Absatz 2 und § 90 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen übertragen.
II WettbewRZustAnO HA 2009
II
Die Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts vom 3. Februar 1987 (Amtl. Anz. S. 397) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.