Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Therapieunterbringungsgesetzes Vom 28. Mai 2013

Ausfertigungsdatum:
28.05.2013
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2013, 861
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung des Therapieunterbringungsgesetzes vom 28. Mai 2013

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 106 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2102)

I ThUGAnO HA 2013

I

Zuständig für die Durchführung des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305), geändert am 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425, 2430), in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,

die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

II ThUGAnO HA 2013

II

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Anordnung zur Durchführung des Therapieunterbringungsgesetzes vom 21. Dezember 2010 (Amtl. Anz. S. 2673) in der geltenden Fassung außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.