SchulOrgMaßn2024/2025 HA 2 · Hamburg

Zweite Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2024/2025 Vom 4. Dezember 2024

Ausfertigungsdatum:
04.12.2024
Fundstelle:
HmbGVBl. 2024, 642
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2024/2025

Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 27. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), zuletzt geändert am 13. August 2024 (HmbGVBl. S. 192), wird verordnet:

Einziger Paragraph SchulOrgMaßn2024/2025 HA 2

Einziger Paragraph
Neuerrichtung von Schulen

Die Traute-Lafrenz-Schule wird am Standort Julius-Ludowieg-Straße 89, 21073 Hamburg, neu errichtet.

Einziger Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

Einziger Abschnitt
Strukturelle Maßnahmen
(Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.