SchulOrgMaßn2023/24V HA 2 · Hamburg

Zweite Verordnung über weitere Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2023/2024 Vom 13. Oktober 2023

Ausfertigungsdatum:
13.10.2023
Fundstelle:
HmbGVBl. 2023, 333
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2023/24V

Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 5. September 2023 (HmbGVBl. S. 293), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:

Einziger Paragraph - Neuerrichtung von Schulen

Einziger Paragraph
Neuerrichtung von Schulen

(1) Das Gymnasium Neugraben wird am Standort Cuxhavener Straße 379, 21224 Hamburg, neu errichtet.

(2) Die Stadtteilschule In den Reethen wird am Standort Cuxhavener Straße 379, 21224 Hamburg, neu errichtet.

(3) Die Stadtteilschule Campus Schnelsen wird am Standort Holsteiner Chaussee Höhe der Hausnummern 345 bis 361a, 22457 Hamburg, neu errichtet.

Einziger Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

Einziger Abschnitt
Strukturelle Maßnahmen
(Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.