RaPlV HE 218 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
18.05.1998
Fundstelle:
ABl. 1998, 382
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Zweihundertundachtzehnte Verordnung über Rahmenpläne vom 18. Mai 1998

V aufgeh. durch § 6 Nummer 4 der Verordnung vom 1. April 2026 (GVBl. Nr. 21)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes vom 17. Juni 1992 (GVBl. I, S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1997 (GVBl. I, S. 204), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 des Gesetzes verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Der Rahmenplan für den Unterricht der Grundstufe des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung“ wird zur verbindlichen Erprobung freigegeben. Die Erprobung beginnt am 01. August 1998.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler sind über den in § 1 genannten Rahmenplan und seine wesentlichen Inhalt in geeigneter Weise zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Der Rahmenplan erscheint im Verlag Moritz Diesterweg, Wächtersbacher Straße 89, 60386 Frankfurt am Main 63 und kann von dort bezogen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1998 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.