RaPlV HE 202 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
10.01.1995
Fundstelle:
ABl. 1995, 128
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes vom 17. Juni 1992 (GVBl. I, S. 233) wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 des Gesetzes verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Der Rahmenplan für die Berufsschule

Sport,
Ausgabe 1995

wird für verbindlich erklärt.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über den in § 1 benannten Rahmenplan und seine Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Der Rahmenplan erscheint im Verlag Moritz Diesterweg, Wächtersbacher Straße 89, 60386 Frankfurt am Main und kann von dort bezogen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 4

Diese Verordnung tritt am 01. Februar 1995 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.