- Ausfertigungsdatum:
- 10.01.1995
- Fundstelle:
- ABl. 1995, 128
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes vom 17. Juni 1992 (GVBl. I, S. 233) wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates nach § 118 des Gesetzes verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Der Rahmenplan für die Berufsschule
Sport,
Ausgabe 1995
wird für verbindlich erklärt.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind über den in § 1 benannten Rahmenplan und seine Inhalte in geeigneter Weise zu unterrichten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Der Rahmenplan erscheint im Verlag Moritz Diesterweg, Wächtersbacher Straße 89, 60386 Frankfurt am Main und kann von dort bezogen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 4
Diese Verordnung tritt am 01. Februar 1995 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.