- Ausfertigungsdatum:
- 04.05.1993
- Fundstelle:
- ABl. 1993, 490
Einhundertundfünfundneunzigste Verordnung über den Rahmenplan für den Unterricht in der Fachschule ...
V aufgeh. durch § 5 der Verordnung vom 19. Januar 2023 (ABl. S. 64)
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Schulverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 4. April 1978 (GVBl. I S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 1992 (GVBl. I S. 121), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirats gemäß § 23 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten und den Landesschulbeirat in der Fassung vom 27. März 1981 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 1990 (GVBl. I. S. 84) in Verbindung mit § 118 Abs. 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes vom 17. Juni 1992 (GVBl. I. S. 233), verordnet:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
(1) Der Rahmenplan für den Unterricht in der Fachschule für Heilpädagogik wird zur verbindlichen Erprobung freigegeben. Die Erprobung beginnt am 1. August 1992.
(2) Die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler sind über die wesentlichen Inhalte des Rahmenplans in geeigneter Weise zu unterrichten.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Der in § 1 Abs. 1 genannte Rahmenplan ist im Verlag Moritz Diesterweg, Wächtersbacher Straße 89, 60386 Frankfurt am Main 63, erschienen und kann von dort bezogen werden.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1992 in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.