RaPlV HE 185 · Hessen

Ausfertigungsdatum:
31.01.1991
Fundstelle:
ABl. 1991, 120
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anlage Rahmenplan für die Arbeit in der Vorklasse der Grundschule

Anlage

Rahmenplan für die Arbeit in der Vorklasse der Grundschule

1

Vorbemerkung

2

Aufgaben und Ziele der Vorklasse

3

Individueller Lern- und Entwicklungsstand der Kinder als Grundlage der Arbeit

4

Unterrichtsformen und inhaltliche Schwerpunkte

4.1

Organisations- und Sozialformen

4.2

Formen des Spiels

4.3

Die Praxis der pädagogischen Arbeit in Handlungsfeldern

4.3.1

Religiöse und ethische Erziehung

4.3.2

Sprache und Literatur

4.3.3

Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

4.3.4

Natur- und Sachbegegnung

4.3.5

Einführung in mathematisches Denken

4.3.6

Bildnerische Gestaltung

4.3.7

Rhythmisch-musikalische Erziehung

4.3.8

Bewegungserziehung

4.3.9

Verkehrserziehung

5

Ganzheitliches Lernen

1

Vorbemerkung

Die Arbeit in der Vorklasse muß sich nach dem individuellen Lern- und Entwicklungsstand der Kinder und ihrer Herkunft, nach der Größe der Lerngruppe sowie den jeweiligen schulischen Gegebenheiten richten. Diese Bedingungen sind von Vorklasse zu Vorklasse unterschiedlich. Deshalb ist der vorliegende Plan nicht als für alle Vorklassen festgelegter Lehrplan zu betrachten. Er stellt vielmehr einen Orientierungsrahmen für die Ziele und Inhalte der Vorklassenarbeit dar, die auf die spezifische Situation abgestimmt werden müssen.

2

Aufgaben und Ziele der Vorklasse

Ziel der Vorklassenarbeit ist es, unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes und der vorangegangenen Umwelterfahrungen der Kinder die Lernfähigkeit anzuregen und zu entfalten und Schulfähigkeit und Verhaltensweisen zu fördern, die für das Lernen im Anfangsunterricht und in der Gruppe notwendig sind.

Ihren Förderauftrag leistet die Vorklasse durch das Angebot vielfältiger Spiel- und Lernsituationen. Die Förderung sollte nicht als isoliertes Funktionstraining erfolgen, sondern in Situationen kindlichen Erlebens und Handelns eingebettet sein.

Die Arbeit in der Vorklasse darf nicht ausschließlich auf kognitive Schulung des Kindes ausgerichtet sein. Sie ist ebenso um die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit, um die Bildung im emotionalen, sozialen, motivationalen, psychomotorischen wie im kognitiven Bereich bemüht. Positive Entwicklungen, besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten sind zu entdecken und zu fördern.

Erfolgs- und Mißerfolgserlebnisse beeinflussen entscheidend die eigene Einschätzung des Kindes, seine Anstrengungsbereitschaft und seine Leistungsmotivation. Sie wirken sich auf das spätere Lernverhalten aus. Deshalb sollen Leben und Lernen in der Vorklasse Freude bereiten. Dabei kommt der Lernumgebung sowie der positiven Beziehung zwischen dem/der Vorklassenleiter/in und den Kindern und dem Umgang der Kinder untereinander entscheidende Bedeutung zu.

3

Individueller Lern- und Entwicklungsstand der Kinder als Grundlage der Arbeit

Eine gezielte Förderung des Kindes bedarf der genauen Beobachtung und der Kenntnis seiner Lernausgangslage. Die folgenden Persönlichkeitsmerkmale geben Aufschluß über den Entwicklungsstand eines Kindes. Sie sind in Verbindung mit schulischen und außerschulischen Bedingungen Orientierungspunkte für die Beurteilung von Schulfähigkeit und Ausgangspunkt individueller Förderung.

a)

Emotionale Entwicklung

-

Selbständigkeit

-

emotionale Stabilität

-

Selbstwertgefühl

b)

Soziale Entwicklung

-

Kommunikations-/Kooperationsfähigkeit

-

Gruppenfähigkeit

-

Verantwortungsbereitschaft

-

Regelbewußtsein

-

Konfliktverhalten

c)

Entwicklung der Motivation

-

Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft

-

Ausdauer/Aufmerksamkeit/Arbeitswille

-

Konzentrationsfähigkeit

-

Kreativität

d)

Kognitive Entwicklung

-

differenzierte visuelle und auditive Wahrnehmung

-

Gliederungsfähigkeit

-

Sprachverständnis/Sprachverwendung

-

Merkfähigkeit/Gedächtnisleistung

-

Denkfähigkeit/Begriffsaufbau/Herstellen von Zusammenhängen

-

Mengenerfassung

-

Formwahrnehmung

-

Symbol- und Aufgabenverständnis

e)

Körperliche Entwicklung

-

Gesundheit

-

Sinnestüchtigkeit

-

Belastbarkeit

f)

Psychomotorische Entwicklung

-

Grobmotorik

-

Feinmotorik

-

Orientierung im Raum

-

akustischer und optischer Wahrnehmungsbereich

4

Unterrichtsformen und inhaltliche Schwerpunkte

Im Schuleintrittsalter vollzieht sich Lernen im handelnden Umgang mit Materialien und/oder in vorgegebenen oder offenen Situationen. Unterschiedliche spielerische Betätigungen und Lernformen, die dem Kind vielfältige Handlungsräume eröffnen, bestimmen die Organisationsformen der Vorklassenarbeit.

4.1

Organisations- und Sozialformen

Die unterschiedlichen Spiel- und Arbeitsformen sind eingebettet in verschiedene Gruppierungsformen. Individuelles Spielen und Arbeiten, dem besonderer Stellenwert zukommt, werden durch die Zusammenarbeit und das Spielen mit Partnern sowie in Kleingruppen ergänzt, aber auch in der Gesamtgruppe, etwa bei gemeinsamen Spiel- und Arbeitsphasen.

Nach Möglichkeit sollten an jedem Tag die Kinder sich zu einem "Gesprächskreis" mit etwa folgenden Aktivitäten zusammenfinden:

-

Vorbereitung und Durchführung von Spielen;

-

gemeinsames Singen;

-

freie Gespräche, in denen die Kinder von besonderen Vorkommnissen und Erlebnissen berichten;

-

gebundene Gespräche im Rahmen der Lerneinheiten oder Projekte;

-

gemeinsame Planungen;

-

Vorstellungen einzelner Materialien und ihrer Handhabung.

Der Tagesablauf sollte im Wechsel von Spiel-, Arbeits- und Gruppierungsformen den Kindern das selbstentdeckende handelnde Lernen und die aktive Auseinandersetzung mit Materialien und Situationen ermöglichen.

Genügend Zeit und Raum sind für das freie Spiel und für spontane Lernsituationen zu gewähren.

Ebenso ist dem individuellen Bedürfnis des einzelnen Kindes nach Stille und Muße Rechnung zu tragen.

4.2

Formen des Spiels

Spielen ist eine Grundform menschlicher Aktivität und unersetzlich für das Lernen und die Entwicklung der Persönlichkeit. Daher kommt dem Spiel eine zentrale Stellung im Verlauf des Schulvormittags zu.

Im freien Spiel können die Kinder eigenen Wünschen, Interessen und Bedürfnissen nachgehen.

Ziele des freien Spiels sind:

-

Freude am Spiel erleben;

-

sich für bestimmte Tätigkeiten entscheiden und sie nach eigenen Vorstellungen ausführen;

-

verschiedene Sozialformen wie Partner- und Gruppenspiele erproben;

-

Erfahrungen im Umgang mit Materialien gewinnen;

-

Beziehungen zu Menschen, Tieren und Sachen entwickeln;

-

selbständig spielen, Initiativen, Spontaneität und Kreativität entfalten;

-

eigene Fähigkeiten kennenlernen, sich selbst einschätzen lernen;

-

Rücksichtnahme auf Mitschüler/-innen üben und von ihnen lernen;

-

sich an Regeln und Absprachen halten;

-

Erfolge und Mißerfolge bewältigen;

-

Ausdauer und Anstrengungsbereitschaft erweitern;

-

besondere Wissens- und Interessengebiete anbahnen bzw. vertiefen.

Diese Zielsetzungen gelten auch für die freie Arbeit mit Materialien, die von dem/der Vorklassenleiter/-in unter besonderen Gesichtspunkten bereitgestellt werden. Im Vergleich zum freien Spiel erfordert freie Arbeit ein größeres Maß an Ausdauer, Konzentration und Zielstrebigkeit. Der/die Vorklassenleiter/-in wird besonders auf die Beendigung einer begonnenen Beschäftigung achten. Wie beim freien Spiel beobachtet er/sie die Aktivitäten der Kinder und gibt ggf. Anregungen und Hilfestellungen. Unbeschadet der Bedeutung des selbstentdeckenden Lernens soll das Kind auch Aufgaben erkennen und ausführen, die ihm in kindgemäßer Form gestellt werden. Freies Spiel und freie Arbeit mit Materialien als wichtige Organisationsformen der Vorklassenarbeit werden ergänzt durch gelenkte Spiele, die von dem/der Vorklassenleiter/-in durch strukturiertes Material sowie durch Lernspiele, Regelspiele, Gesellschaftsspiele, Kooperationsspiele, Puzzles usw. angeboten werden.

4.3

Die Praxis der pädagogischen Arbeit in Handlungsfeldern

Die Lernangebote der Vorklasse sind einzelnen Lernbereichen zuzuordnen, die hier Handlungsfelder genannt werden. Damit sollen die tätige Auseinandersetzung in Lernsituationen hervorgehoben und eine Gleichsetzung mit den Unterrichtsfächern der Grundschule vermieden werden. Die Handlungsfelder orientieren sich an den Inhalten und Zielsetzungen der Rahmenrichtlinien in der Grundschule. Sie nehmen diese jedoch nicht vorweg, sondern bilden die Grundlage für einen ganzheitlichen Unterricht.

Im Laufe des Schuljahres werden zunehmend auch gelenkte Lernangebote gemacht, die sich als Lerneinheiten oder Vorhaben auf eines oder übergreifend auf mehrere der nachstehend beschriebenen Handlungsfelder beziehen. Die gelenkten Lernvorhaben unterscheiden sich von freien Aktivitäten durch den höheren Grad an Strukturierung und Planung. Unter Mitwirkung der Kinder werden Ziele, Materialien und Sozialformen bestimmt, Ergebnisse werden überprüft und angestrebte Fähigkeiten und Fertigkeiten gesichert.

4.3.1

Religiöse und ethische Erziehung

Grundsätze der religiösen und ethischen Erziehung begleiten als erzieherisches Prinzip das Zusammenleben in der Vorklasse. Durch die Vorbereitung der religiösen Feste im Jahresablauf und die Vermittlung erster Einsichten in die Lebensordnung wird die Erziehung in Familie, in Kirche oder in Religionsgemeinschaften ergänzt und das Kind für die religiöse und ethische Unterweisung aufgeschlossen. Dabei ist auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten Rücksicht zu nehmen.

Die Grundsätze der religiösen und ethischen Erziehung können auch im Rahmen der folgenden Handlungsfelder thematisiert und als Lerneinheiten in Unterrichtsvorhaben gezielt aufgenommen werden.

4.3.2

Sprache und Literatur

a)

Umgang mit Sprache

Die Sprache als Mittel der Verständigung und zur Entwicklung des Denkens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Persönlichkeitsentfaltung. Der sprachlichen Anregung und den sprachlichen Vorbildern kommen daher besondere Bedeutung zu. Sprach- und Gesprächserziehung in der Vorklasse sind keine isolierten Aufgabengebiete, sondern stellen ein durchgängiges Prinzip in allen Spiel- und Lernsituationen mit folgenden Zielen dar:

-

sachangemessen sprechen;

-

miteinander sprechen;

-

Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle, Appelle äußern;

-

richtig sprechen (psycho-motorische, semantische, lexikalische, grammatikalische Ebene);

-

Sprache wahrnehmen;

-

über Sprache nachdenken/mit Sprache spielen.

Sprachförderung geschieht durch:

-

das Sprachhandeln in allen Spiel- und Lernsituationen wie das Sprechen im täglichen Miteinander, Plaudern, Berichten, Fragen;

-

themengebundene Gespräche;

-

darstellendes Spielen;

-

den Umgang mit gestalteter Sprache (Bilderbücher, Vorlesebücher, erzählte Texte, Schallplatten);

-

sprech- und gesprächsfördernde Übungen (z.B. Zuhören und Lauschen auf Sprache, Klänge und Geräusche, Konzentrationsspiele);

-

Reagieren auf Anweisungen (Aufmerksamkeitsspiele);

-

Übungen zur Ausbildung der Wahrnehmungsfähigkeit;

-

Übungen zur Lautdifferenzierung (z.B. Lautverbindungen unterscheiden, Anlaute hören);

-

Übungen zur Verbesserung von Wortschatz und Satzbau (z.B. Bilderrätsel, Pantomimen, Zuordnung von Bildern und Begriffen, Benennen und Vergleichen von Gegenständen, Richtigstellen von Fehlern);

-

Übungen zur Förderung psycho-motorischer Fertigkeiten (z.B. rhythmisches Sprechen und Singen, Zungenbrecher, Flüsterspiele, Tonbandspiele);

-

Übungen zum deutlichen Sprechen, Anbahnung dialektfreien Sprechens (Nachsprechen, Wörter unterscheiden, Tonbandspiele).

Zur Behebung von Sprachauffälligkeiten sind eine sorgfältige Ermittlung der Ursachen und des Ausmaßes und die Planung von Fördermaßnahmen notwendig. Diese Aufgabe muß in Zusammenarbeit von Vorklassenleiter/-in, einer sprachheilpädagogischen Fachkraft, den Erziehungsberechtigten und dem Staatlichen Schulamt gelöst werden.

b)

Begegnung mit Literatur

In engem Zusammenhang mit der Sprach- und Gesprächserziehung steht die Aufgabe, den Kindern die Begegnung mit Literatur zu ermöglichen. Darunter sind alle altersangemessenen Texte wie Bilderbücher, Geschichten, Märchen, Theaterstücke, Sachbücher, Reime, Gedichte, Rätsel, Zungenbrecher usw. zu verstehen.

Ziele sind:

-

Freude und Interesse am Zuhören wecken;

-

Texte verstehen lernen;

-

über Texte sprechen;

-

Texte in Handlung (Spiel) umsetzen.

Die Verzahnung mit anderen Handlungsfeldern (z.B. Natur- und Sachbegegnung, rhythmisch-musikalische Erziehung, bildnerische Gestaltung) bietet sich hier besonders an.

4.3.3

Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

Der Lese- und Schreiblehrgang wird nicht in die Vorklasse vorverlegt. Als Vorbereitung dienen Übungen zur Schulung visueller und auditiver Wahrnehmungsfähigkeit, zum Symbolverständnis, zur Erweiterung von Sprachverständnis und Sprechvermögen sowie zur Steigerung visuomotorischer Fähigkeiten.

Zur Ausbildung der visuellen und auditiven Wahrnehmungsfähigkeit bieten sich Übungen an, die in Spiel- und Lernsituationen eingebettet oder durch Trainingsmaterial unterstützt werden können:

a)

Visuelle Wahrnehmung:

-

Bewegung nachahmen;

-

Gestik und Mimik deuten;

-

Formen und Farben unterscheiden;

-

Figuren und Formen nachlegen;

-

Reihen nachlegen, Reihen ergänzen;

-

Gleiches erkennen;

-

Unterschiede finden;

-

Einzelteile zu einem Ganzen zusammensetzen;

-

Gegenstände und Zeichen wiedererkennen;

-

Raum- und Lagebegriffe verstehen;

-

Lageveränderungen erkennen.

b)

Auditive Wahrnehmung:

-

Laute erkennen und nachahmen;

-

Geräusche erkennen;

-

Geräusche lokalisieren;

-

Klanggeschichten erfinden;

-

Unterschiede "laut" - "leise" - "hoch" - "tief" - hören;

-

akustische Signale unterscheiden und deuten;

-

Wortklänge unterscheiden;

-

Reimwörter suchen;

-

Laute heraushören;

-

ähnlich klingende Wörter unterscheiden.

Die Entwicklung des Symbolverständnisses wird durch die Begegnung mit Symbolen des täglichen Lebens gefördert. Da Kinder diese in der Regel kennen, geht es in erster Linie darum, den Symbolcharakter zu verdeutlichen:

-

Symbole aus der Umwelt erkennen und deuten (z.B. Verkehrszeichen, Hinweisschilder, Bildzeichen);

-

Symbole für verschiedene Tätigkeiten erfinden;

-

Symbole für bestimmte Eigenschaften verwenden.

Das Training der manuellen Geschicklichkeit bzw. Feinmotorik als Voraussetzung für das Schreibenlernen erfolgt durch

-

Kräftigung der Handmuskulatur durch Formen von verschiedenen Werkstoffen, Malen, Falten, Reißen, Schneiden, Kneten, Umgang mit Werkzeugen, Fingerspiele;

-

Ausbildung des Tastsinnes;

-

Koordination von Hand und Auge;

-

Schwungübungen;

-

Übungen mit verschiedenen Schreibwerkzeugen (Kreide, Wachsmalstifte, Faserschreiber, Buntstifte).

4.3.4

Natur- und Sachbegegnung

Dieses Handlungsfeld gibt dem Kind die Möglichkeit, seine Umwelt und bedeutungsvolle Lebenszusammenhänge bewußter und realistischer zu erfassen. Viele Vorklassenkinder werden ein aktives Verhalten erst erwerben müssen, weil ihnen bisher die Möglichkeit dazu fehlte.

Ausgangspunkte für inhaltliche Entscheidungen und entsprechende Unterrichtsplanung sind Situationen aus der kindlichen Erlebens- und Erfahrungswelt. Dies kann ein aktueller oder ein geplanter Anlaß sein.

Allgemeine Zielsetzungen können sein:

-

Wissen um die eigene Person (Wissen über den eigenen Körper, seine Pflege und Ernährung, räumliche und zeitliche Orientierung);

-

Begegnung mit der gesellschaftlichen Umwelt (Erkennen verschiedener sozialer Bezüge, Vertrautwerden mit verschiedenen Arbeitsbereichen und Berufen, Kennenlernen öffentlicher Einrichtungen);

-

Begegnung mit der sachlichen Umwelt (Kennenlernen von Materialeigenschaften, sachgemäßer Umgang mit Werkzeug und Material, Sammeln erster Erfahrungen mit Naturgesetzen und physikalischen Kräften);

-

Begegnung mit der Natur (Erkennen von Erscheinungen und Zusammenhängen in der Natur, Beobachten und Beschreiben von Entwicklungsabläufen bei Pflanzen und Tieren);

-

Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt entwickeln und fördern.

4.3.5

Einführung in mathematisches Denken

Schon die Umwelt des Kindes ist von Ordnungsschemata geprägt, denen mathematische Strukturen zugrunde liegen. Es ist Aufgabe der Arbeit in der Vorklasse, die Kinder im spielerischen Umgang mit Materialien diese Strukturen erkunden und durchschauen zu lassen. Auf diese Weise soll ein mathematisch-logisches Denken angebahnt werden, wobei folgende Bereiche als Schwerpunkte gelten:

-

Wahrnehmungsfähigkeit (Unterscheiden nach verschiedenen Merkmalen, z.B. Form, Farbe, Größe);

-

Fähigkeit zur Klassifizierung (Sortieren, Erkennen von Ordnungen bzw. Reihungen, Ordnen nach Merkmalen, Bilden von Oberbegriffen);

-

Zählfähigkeit (Zahlwörter bis 10, Vergleichen von Mengen);

-

Erfassen der Lagebeziehungen (Mitte, oben, unten, rechts, links, zwischen, auf, unter usw.);

-

Symbolverständnis (Erkennen und Verstehen einfacher grafischer Anweisungen, Erfinden von Zeichen für bestimmte Tätigkeiten und Eigenschaften).

Die Formen des Angebots und die Materialien sollen so ausgewählt werden, daß auf unterschiedlichen Ebenen viele Möglichkeiten des Handelns, Denkens und Sprechens unter mathematischer Zielsetzung gegeben sind. Dabei werden Arbeitstechniken wie Ausmalen, Schneiden, Kleben, Falten, Ankreuzen, Einkreisen usw. geübt.

4.3.6

Bildnerische Gestaltung

In besonderer Weise ist dieses Handlungsfeld der Gestaltungsfreude und der Entfaltung der kreativen Kräfte des Kindes gewidmet.

Schwerpunkte können sein:

-

Entwicklung von Phantasie und Kreativität;

-

Steigerung der technischen Fertigkeiten;

-

Vermittlung von Grundkenntnissen im Umgang mit Materialien;

-

Ausbildung einer differenzierten visuellen Wahrnehmungsfähigkeit.

Bildnerische Gestaltung umfaßt folgende Teilbereiche:

-

Material- und Werkzeugerfahrung (Umgang mit verschiedenen Werkstoffen wie Knetmassen, Papierarbeiten, Farben, Garnen, Metallen usw.; Handhabung von Schere, Messer, Zange, Säge, Hammer, Nägel, Schrauben, Schraubendreher, Feile, Nadel und Webrahmen);

-

Bauen und Basteln, Formen und Werken, Textiles Gestalten (Bauen mit Holz, Kartons, Schachteln, Kisten; Formen mit Knetmaterialien und textilen Werkstoffen);

-

Malen und Zeichnen (gegenständliches und freies Malen nach selbstgewähltem und vorgegebenem Thema; Malen mit unterschiedlichen bildnerischen Mitteln);

-

Kennenlernen verschiedener Techniken: Falten, Schneiden, Reißen, Kleben, Stempeln, Drucken.

Die Angebote im Bereich des bildnerischen Gestaltens beschränken sich nicht nur auf das Gestalten und Herstellen von Bildern und Gegenständen, sondern umfassen auch die Betrachtung und ganzheitliche Aufnahme eines Gegenstandes als ästhetisches Objekt. Eine sprachliche Auseinandersetzung mit dem Gesehenen und Empfundenen trägt zur Bewußtwerdung der gestalteten Umwelt bei.

4.3.7

Rhythmisch-musikalische Erziehung

Singen, Musizieren, Bewegung und Tanz nach Musik oder Rhythmus fördern in besonderem Maße die Gesamtentwicklung des Kindes. Die rhythmischmusikalische Erziehung geht vom spontanen Bewegungsbedürfnis des Kindes und von seiner natürlichen Beziehung zur Musik aus und zielt auf die Entwicklung seiner musikalischen und psychomotorischen Fähigkeiten.

Dabei wird angestrebt,

-

Freude und Interesse an Musik und Rhythmus zu entwickeln und zu erweitern;

-

die akustische und musikalische Wahrnehmungsfähigkeit zu üben;

-

Empfindsamkeit und Empfänglichkeit für musikalischen Ausdruck zu entwickeln;

-

eigene Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit Musik und Bewegung zu erfahren und zu erproben.

Schwerpunkte der rhythmisch-musikalischen Erziehung sind:

a)

Wahrnehmung von Geräuschen, Klängen und Tönen

-

Geräusche identifizieren;

-

Klangszenen hören, beschreiben, unterscheiden und erfinden;

-

Musik hören (Identifizieren und Vergleichen von Klängen, Entwicklung von Klangvorstellungen, Entdeckung rhythmischer und musikalischer Mittel, Entdeckung ähnlicher Klangfarben);

-

Musik notieren (mit einfachen Zeichen das Gehörte graphisch darstellen).

b)

Umsetzen von Klängen, Geräuschen, Tonfolgen oder melodischen Verläufen in Bewegungs- und Tanzformen.

Bei Rhythmusübungen im freien und im begrenzten Raum, erforderlichenfalls mit Instrumenten, werden Bewegungsformen geübt und zu Tanzformen verbunden. Die Bewegungsbegleitung ist durch Klatschen, Handtrommeln, Klangstäbe usw. möglich.

Bewegungsaufgaben können durch Nachahmung vorgegebener Bewegungsmuster oder freie Bewegung nach Musik erfüllt werden.

Wichtige Zielsetzung neben der Verbesserung der Bewegungsqualität und dem Üben rhythmischer Abläufe ist die räumlich-zeitliche Orientierung.

c)

Singen und Spiel mit Instrumenten

Singen

-

Melodien erfinden;

-

singendes Sprechen;

-

Lieder singen.

Als Kriterien für die Liedauswahl gelten Lieder mit geringem Tonumfang, die

-

sich als Kreis- und Tanzspiele eignen;

-

zur rhythmischen Begleitung auffordern;

-

sich instrumental begleiten lassen;

-

sprachliche Anreize geben;

-

inhaltlich ansprechend und auswertbar sind und zu den Lebenssituationen der Kinder Bezug haben.

Spiel mit Instrumenten

-

Nutzung der "Körperinstrumente";

-

Herstellen von Instrumenten;

-

Spiel mit Elementar-Instrumenten;

-

Erfinden von Musikgeschichten und Klangszenen.

4.3.8

Bewegungserziehung

Bewegungserziehung und Sport berücksichtigen das Bewegungsbedürfnis der Kinder, wirken Haltungsschäden und -schwächen entgegen und tragen zur Lockerung bewegungsgehemmter und -gestörter Kinder bei. Sie sollen gleichzeitig auch im emotionalen Bereich Erfolgserlebnisse vermitteln. Bewegungsentwicklung ist ein wesentlicher Faktor bei der Persönlichkeitsbildung und sozialen Entwicklung.

Schwerpunkte sind:

-

Förderung der Freude an Bewegung und Spiel;

-

Erweiterung und Differenzierung der kindlichen Bewegungsmuster;

-

Weiterentwicklung der vorhandenen motorischen Fähigkeiten;

-

Entwicklung des Körperbewußtseins;

-

Ausbau der Wahrnehmungsfähigkeit;

-

Erkundung von Bewegungsmöglichkeiten;

-

Ausbildung des Regelbewußtseins;

-

Ausbildung der Fähigkeit zum sportlichen Spiel in der Gruppe;

-

Steigerung der Anstrengungsbereitschaft.

Das Angebot an täglichen Bewegungsmöglichkeiten muß vielfältig sein und dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder gerecht werden. Es soll der Umgang mit Geräten geübt, gespielt und getanzt werden.

4.3.9

Verkehrserziehung

Die Übungen zur Verkehrserziehung sollen die Kinder zur selbständigen Teilnahme am Straßenverkehr befähigen.

Spielerische Lernsituationen und praktische Übungen (Lehrspaziergänge) in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Erziehungsberechtigten ergänzen einander.

Schwerpunkte sind:

a)

Wahrnehmungsfähigkeit im Straßenverkehr

-

Lagebeziehungen erkennen (links-rechts/vorn-hinten/nah-fern/oben-unten/zwischen);

-

Richtungsangaben verstehen;

-

Geschwindigkeiten von Verkehrsteilnehmern einschätzen;

-

die besondere Gefährdung des Fußgängers erkennen;

-

witterungsbedingte Gefährdungen erkennen.

b)

Verkehrskundliches Wissen

-

akustische Signale kennen;

-

Signalwert der Farben Rot, Gelb, Grün kennen;

-

für den Fußgänger bedeutsame Verkehrszeichen kennen;

-

Verkehrsbereiche Gehweg, Fahrbahn und Radweg unterscheiden.

c)

Verhalten im Verkehr

-

Überqueren der Fahrbahn (Fußgängerampel, Zebrastreifen, Fußgängerunter- und überführungen, ungesicherte Übergänge);

-

Verhalten auf dem Gehweg (Signalwert des Kantsteins, nicht an der Kante gehen, Grundstücksausfahrten, Gehen zu zweit und in der Gruppe, Radfahren auf dem Gehweg);

-

Verhalten bei Busbenutzung;

-

Beachtung von optischen und akustischen Signalen;

-

Hinführung zu partnerschaftlichem Verhalten.

Vor allem in den ersten Schulbesuchswochen gehört es zu den vordringlichen Aufgaben, die Kinder mit ihrem Schulweg gemäß der erarbeiteten Schulwegpläne vertraut zu machen.

5

Ganzheitliches Lernen

Die Aufgliederung in Handlungsfelder dient der Orientierung der Vorklassenleiter/-innen über Aufgaben und Ziele ihrer Arbeit. Den Kindern hingegen werden Spiel- und Lernsituationen angeboten, die ihren Wahrnehmungs- und Erlebnisweisen angemessen sind und helfen, ihre Lern- und Handlungsfähigkeiten zu entwickeln. In diesem Sinne gestaltet sich die Arbeit in der Vorklasse nach dem Prinzip des ganzheitlichen Lernens. Spiel- und Lernsituationen können Aspekte verschiedener Handlungsfelder in sich vereinigen. Dabei können unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, z. B. musische, literarische, künstlerische, handwerkliche, phantasiebezogene und verstandesgemäße Zugangsweisen.

 

Die Erlasse vom 14. Dezember 1967 (ABl. 1968 S. 11) und vom 14. Oktober 1977 (ABl. S. 569) werden aufgehoben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Schulverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 4. April 1978 (GVBl. I S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1990 (GVBl. I S. 191), wird nach Beteiligung des Landeselternbeirates gemäß §§ 23 und 24 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten und den Landesschulbeirat in der Fassung vom 27. März 1981 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 1990 (GVBl. I S. 84) verordnet:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

(1) Der "Rahmenplan für die Arbeit in der Vorklasse der Grundschule" (Ausgabe 1990) wird in der als Anlage beigefügten Fassung für verbindlich erklärt.

(2) Die Erziehungsberechtigten und die Schüler sind über die wesentlichen Inhalte des in Abs. 1 genannten Rahmenplans in geeigneter Weise zu unterrichten.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1991 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.