HMWVWPStZAnO HE · Hessen

Ausfertigungsdatum:
30.11.2024
Fundstelle:
StAnz. 2025, 8
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 609) ordne ich an, dass für folgende Dienststellen ein gemeinsamer Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen ist:

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Die Personalstellen der dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation nachgeordneten Dienststellen (untere Verwaltungsebene) werden in einem Frauenförder- und Gleichstellungsplan zusammengefasst, der nach § 5 Abs. 2 HGlG vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation aufzustellen ist.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Die Anordnung über die Zusammenfassung von Personalstellen mehrerer Dienststellen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 24. Juni 2019 (StAnz. S. 654) wird aufgehoben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 3

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.