FS-LPVO · Hessen

Ausfertigungsdatum:
11.07.2019
Fundstelle:
ABl. 2019, 743
23 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Lehrpläne an Ein- und Zweijährigen Fachschulen (FS-LPVO) vom 11. Juli 2019

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1, 4, 6 und 8 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Oktober 2024 (GVBl. 2024 Nr. 58)

§ 3 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung

§ 3
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Gestaltung

1.

Fachrichtung Bekleidungsdesign, Ausgabe 2020,

2.

Fachrichtung Produktdesign, Schwerpunkt Schmuck, Geräte und Accessoire, Ausgabe 2020,

3.

Fachrichtung Werbe- und Mediendesign, Ausgabe 2020,

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Gestaltung an Zweijährigen Fachschulen.

§ 4 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

§ 4
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Technik

1.

Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau, Ausgabe 2020,

2.

Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau, Ausgabe 2020,

3.

Fachrichtung Bekleidungstechnik, Ausgabe 2020,

4.

Fachrichtung Biotechnik, Ausgabe 2020,

5.

Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labortechnik, Ausgabe 2020,

6.

Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Produktionstechnik, Ausgabe 2020,

7.

Fachrichtung Druck- und Medientechnik, Ausgabe 2020,

8.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Ausgabe 2020,

9.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomation, Ausgabe 2020,

10.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik, Ausgabe 2020,

11.

Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Ausgabe 2020,

12.

Fachrichtung Feinwerktechnik, Ausgabe 2020,

13.

Fachrichtung Glastechnik, Ausgabe 2020,

14.

Fachrichtung Holztechnik, Ausgabe 2020,

15.

Fachrichtung Informationstechnik, Schwerpunkt Computersystem- und Netzwerktechnik, Ausgabe 2020,

16.

Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik, Ausgabe 2011,

17.

Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Ausgabe 2020,

18.

Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik, Ausgabe 2020,

19.

Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Verfahrenstechnik, Ausgabe 2020,

20.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Automatisierung, Ausgabe 2020,

21.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Konstruktion und Entwicklung, Ausgabe 2020,

22.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau, Ausgabe 2020,

23.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Produktions- und Qualitätsmanagement, Ausgabe 2020,

24.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Fertigungsautomatisierung und Robotik, Ausgabe 2020,

25.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik, Ausgabe 2020,

26.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Systemtechnik, Ausgabe 2020,

27.

Fachrichtung Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Ausgabe 2020,

28.

Ergänzungsbildungsangebot Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2020

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Technik an Zweijährigen Fachschulen.

§ 5 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

§ 5
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Wirtschaft

1.

Fachrichtung Agrarwirtschaft, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Controlling, Ausgabe 2020,

3.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanzwirtschaft, Ausgabe 2020,

4.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik, Ausgabe 2020,

5.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Marketing, Ausgabe 2020,

6.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Personalwirtschaft, Ausgabe 2020,

7.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Unternehmensführung, Ausgabe 2020,

8.

Fachrichtung Catering und Verpflegungsmanagement, Ausgabe 2020,

9.

Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe, Ausgabe 2020

10.

Fachrichtung Tourismus, Ausgabe 2020,

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Wirtschaft an Zweijährigen Fachschulen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 7
Übergangsbestimmungen

(1) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Technik der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2020/2021 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gelten in den betreffenden Fachrichtungen abweichend von § 4 die folgenden Lehrpläne:

1.

Fachrichtung Bautechnik, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Biotechnik, Ausgabe 2011,

3.

Fachrichtung Chemietechnik, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Druck- und Medientechnik, Ausgabe 2011,

5.

Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Ausgabe 2011,

6.

Fachrichtung Feinwerktechnik, Ausgabe 2011,

7.

Fachrichtung Glastechnik, Ausgabe 2011,

8.

Fachrichtung Holztechnik, Ausgabe 2011,

9.

Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Ausgabe 2011,

10.

Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik, Ausgabe 2011,

11.

Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Ausgabe 2011,

12.

Fachrichtung Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Ausgabe 2011,

13.

Fachrichtung Umwelttechnik, Ausgabe 2011.

(2) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Wirtschaft der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2020/2021 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gelten in den betreffenden Fachrichtungen abweichend von § 5 die folgenden Lehrpläne:

1.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Catering, Ausgabe 2011,

3.

Fachrichtung Fremdenverkehrswirtschaft, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe, Ausgabe 2011.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

§ 2 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

§ 2
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

Die Lehrpläne für den fachrichtungsbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

1.

Fachrichtung Bürokommunikation, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Ausgabe 2021,

3.

Fachrichtung Landwirtschaft, Ausgabe 2021,

4.

Fachrichtung Mal- und Lackiertechnik, Ausgabe 2011,

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht an Einjährigen Fachschulen.

§ 5 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

§ 5
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Wirtschaft

1.

Fachrichtung Agrarwirtschaft, Ausgabe 2021,

2.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Controlling, Ausgabe 2020,

3.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanzwirtschaft, Ausgabe 2020,

4.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik, Ausgabe 2020,

5.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Marketing, Ausgabe 2020,

6.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Personalwirtschaft, Ausgabe 2020,

7.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Unternehmensführung, Ausgabe 2020,

8.

Fachrichtung Catering und Verpflegungsmanagement, Ausgabe 2020,

9.

Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe, Ausgabe 2020

10.

Fachrichtung Tourismus, Ausgabe 2020,

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Wirtschaft an Zweijährigen Fachschulen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 7
Übergangsbestimmungen

(1) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Wirtschaft der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2021/2022 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gilt in der betreffenden Fachrichtung abweichend von § 5 der Lehrplan der Fachrichtung Agrarwirtschaft, Ausgabe 2011.

(2) Für diejenigen Studierenden der einjährigen Fachschule, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in Ausbildung befinden, gelten in den betreffenden Fachrichtungen abweichend von § 2 die folgenden Lehrpläne:

1.

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Ausgabe 1998,

2.

Fachrichtung Landwirtschaft, Ausgabe 2011.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

§ 1 Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich

§ 1
Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich

(1) Die Lehrpläne für die Fächer

1.

Deutsch, Ausgabe 2011,

2.

Englisch, Ausgabe 2011,

3.

Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt, Ausgabe 2011,

4.

Berufs- und Arbeitspädagogik I, Ausgabe 2011,

5.

Berufs- und Arbeitspädagogik II, Ausgabe 2011,

6.

Unternehmensführung und Existenzgründung, Ausgabe 2024,

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht in der Zweijährigen Fachschule.

(2) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Lehrpläne für die dort genannten Fächer sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht in der Einjährigen Fachschule. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts in den unter Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fächern ist hierbei entsprechend den verminderten Stundenumfängen in den Fachrichtungen der Einjährigen Fachschule nach Anlage 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323) in der jeweils geltenden Fassung anzupassen.

§ 4 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

§ 4
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Technik

1.

Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau, Ausgabe 2020,

2.

Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau, Ausgabe 2020,

3.

Fachrichtung Bekleidungstechnik, Ausgabe 2020,

4.

Fachrichtung Biotechnik, Ausgabe 2020,

5.

Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labortechnik, Ausgabe 2020,

6.

Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Produktionstechnik, Ausgabe 2020,

7.

Fachrichtung Druck- und Medientechnik, Ausgabe 2020,

8.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Ausgabe 2020,

9.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomation, Ausgabe 2020,

10.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik, Ausgabe 2020,

11.

Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Ausgabe 2020,

12.

Fachrichtung Feinwerktechnik, Ausgabe 2020,

13.

Fachrichtung Glastechnik, Ausgabe 2020,

14.

Fachrichtung Holztechnik, Ausgabe 2020,

15.

Fachrichtung Informationstechnik, Schwerpunkt Computersystem- und Netzwerktechnik, Ausgabe 2020,

16.

Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik, Ausgabe 2011,

17.

Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Ausgabe 2020,

18.

Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik, Ausgabe 2020,

19.

Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Verfahrenstechnik, Ausgabe 2020,

20.

Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Schwerpunkt Produktentwicklung und Qualitätsmanagement, Ausgabe 2024,

21.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Automatisierung, Ausgabe 2020,

22.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Konstruktion und Entwicklung, Ausgabe 2020,

23.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau, Ausgabe 2020,

24.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Produktions- und Qualitätsmanagement, Ausgabe 2020,

25.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Fertigungsautomatisierung und Robotik, Ausgabe 2020,

26.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik, Ausgabe 2020,

27.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Systemtechnik, Ausgabe 2020,

28.

Fachrichtung Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Ausgabe 2020,

29.

Ergänzungsbildungsangebot Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2020

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Technik an Zweijährigen Fachschulen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 6
Veröffentlichung der Lehrpläne

Die Lehrpläne können auf den Internetseiten des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums (https://kultus.hessen.de) gelesen und heruntergeladen werden. Die Lehrpläne können darüber hinaus in jeder Schule eingesehen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Inhaltsübersicht
§ 1 Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich
§ 2 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen
§ 3 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung
§ 4 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik
§ 5 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft
§ 6 Veröffentlichung der Lehrpläne
§ 7 Übergangsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 1 Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich

§ 1
Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich

(1) Die Lehrpläne für die Fächer

1.

Deutsch, Ausgabe 2011

2.

Englisch, Ausgabe 2011

3.

Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt, Ausgabe 2011

sowie die Lehrpläne für die Fächer

4.

Berufs- und Arbeitspädagogik I, Ausgabe 2011

5.

Berufs- und Arbeitspädagogik II, Ausgabe 2011

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht in der Zweijährigen Fachschule.

(2) Die in Abs. 1 bezeichneten Lehrpläne für die dort genannten Fächer sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht in der Einjährigen Fachschule. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts in den unter Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fächern ist hierbei entsprechend den verminderten Stundenumfängen in den Fachrichtungen der Einjährigen Fachschule nach Anlage 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323) in der jeweils geltenden Fassung anzupassen.

§ 2 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

§ 2
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

Die Lehrpläne für den fachrichtungsbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

1.

Fachrichtung Bürokommunikation, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Ausgabe 1998,

3.

Fachrichtung Landwirtschaft, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Mal- und Lackiertechnik, Ausgabe 2011,

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht an Einjährigen Fachschulen.

§ 3 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung

§ 3
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Gestaltung

1.

Fachrichtung Bekleidungsdesign, Ausgabe 2019,

2.

Fachrichtung Produktdesign, Ausgabe 2019,

3.

Fachrichtung Werbe- und Mediendesign, Ausgabe 2019

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Gestaltung an Zweijährigen Fachschulen.

§ 4 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

§ 4
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Technik

1.

Fachrichtung Bautechnik, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Bekleidungstechnik, Ausgabe 2019,

3.

Fachrichtung Biotechnik, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Chemietechnik, Ausgabe 2011,

5.

Fachrichtung Druck- und Medientechnik, Ausgabe 2011,

6.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Ausgabe 2019,

7.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomation, Ausgabe 2019,

8.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik, Ausgabe 2019,

9.

Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019,

10.

Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Ausgabe 2011,

11.

Fachrichtung Feinwerktechnik, Ausgabe 2011,

12.

Fachrichtung Glastechnik, Ausgabe 2011,

13.

Fachrichtung Holztechnik, Ausgabe 2011,

14.

Fachrichtung Informationstechnik, Schwerpunkt Computersystem- und Netzwerktechnik, Ausgabe 2019,

15.

Fachrichtung Informationstechnik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019,

16.

Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik, Ausgabe 2011,

17.

Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Ausgabe 2011,

18.

Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik, Ausgabe 2011,

19.

Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Ausgabe 2011,

20.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Ausgabe 2019,

21.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Konstruktion und Entwicklung, Ausgabe 2019,

22.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau, Ausgabe 2019,

23.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Produktions- und Qualitätsmanagement, Ausgabe 2019,

24.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019,

25.

Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Verfahrens- und Umwelttechnik, Ausgabe 2019,

26.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Fertigungsautomatisierung und Robotik, Ausgabe 2019,

27.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik, Ausgabe 2019,

28.

Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019,

29.

Fachrichtung Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Ausgabe 2011,

30.

Fachrichtung Umwelttechnik, Ausgabe 2011

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Technik an Zweijährigen Fachschulen.

§ 5 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

§ 5
Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

Das Modulhandbuch und die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Wirtschaft

1.

Fachrichtung Agrarwirtschaft, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Betriebswirtschaft, Ausgabe 2011,

3.

Fachrichtung Catering, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Fremdenverkehrswirtschaft, Ausgabe 2011,

5.

Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe, Ausgabe 2011

sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Wirtschaft an Zweijährigen Fachschulen.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 6
Veröffentlichung der Lehrpläne

Die Lehrpläne können auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums (www.kultusministerium.hessen.de) gelesen und heruntergeladen werden. Die Lehrpläne können darüber hinaus in jeder Schule eingesehen werden.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 7
Übergangsbestimmungen

(1) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Gestaltung der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2019/2020 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gelten in den betreffenden Fachrichtungen abweichend von § 3 die folgenden Lehrpläne:

1.

Fachrichtung Ausstellungsdesign, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Bekleidungsdesign, Ausgabe 2011,

3.

Fachrichtung Produktdesign, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Werbe- und Mediendesign, Ausgabe 2011.

(2) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Technik der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2019/2020 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gelten in den betreffenden Fachrichtungen abweichend von § 4 die folgenden Lehrpläne:

1.

Fachrichtung Bekleidungstechnik, Ausgabe 2011,

2.

Fachrichtung Elektrotechnik, Ausgabe 2011,

3.

Fachrichtung Maschinentechnik, Ausgabe 2011,

4.

Fachrichtung Informationstechnik, Ausgabe 2011,

5.

Fachrichtung Mechatronik, Ausgabe 2011.


Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.