- Ausfertigungsdatum:
- 25.06.2010
- Fundstelle:
- StAnz. 2010, 1784
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in der Fassung vom 31. August 2007 (GVBl. I S. 586), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), wird Folgendes bestimmt:
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 1
Die Anordnung über die Zusammenfassung von Personalstellen mehrerer Dienststellen in einem Frauenförderplan im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 27. Juli 1994 (StAnz. S. 2252) wird aufgehoben.
Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)
§ 2
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
| Wiesbaden, 25. Juni 2010 |
Die Ministerin |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.