FFöPlPStZAnO HE · Hessen

Ausfertigungsdatum:
27.07.1994
Fundstelle:
StAnz. 1994, 2252
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung über die Zusammenfassung von Personalstellen mehrerer Dienststellen in einem ...

aufgeh. durch § 1 der Anordnung vom 25. Juni 2010 (StAnz. S. 1784)

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in der Fassung vom 31. August 2007 (GVBl. I S. 586), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), wird Folgendes bestimmt:

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 1

Die Anordnung über die Zusammenfassung von Personalstellen mehrerer Dienststellen in einem Frauenförderplan im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 27. Juli 1994 (StAnz. S. 2252) wird aufgehoben.

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

§ 2

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Wiesbaden, 25. Juni 2010

Die Ministerin
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

gez. Lautenschläger

Vorschrift mit Rechtssatzcharakter (Hessen)

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. I S. 729) wird folgendes bestimmt:

1.

Die Personalstellen der den Regierungspräsidien nachgeordneten Forstdienststellen werden in je einem Frauenförderplan zusammengefaßt. Dieser Frauenförderplan wird jeweils durch das örtlich zuständige Regierungspräsidium aufgestellt.

2.

Die Personalstellen des Hessischen Landesamtes für Regionalentwicklung und Landwirtschaft einschließlich der nachgeordneten Behörden (Kap. 09 11 - 16, 31 - 33 und 36) werden in einem Frauenförderplan zusammengefaßt. Dieser Frauenförderplan wird durch das Hessische Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft aufgestellt.

Wiesbaden, 27. Juli 1994

Hessisches Ministerium für Landesentwicklung,
Wohnen, Landwirtschaft, Forsten
und Naturschutz

In Vertretung
gez. Praml
Staatssekretär

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.