Bremen

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen durch den Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes nach § 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes und im Bereich der Hauswirtschaft nach § 71 Absatz 8 des Berufsbildungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
11.09.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 97
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
924 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 11. September 2020 Nr. 97 Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen durch den Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes nach § 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes und im Bereich der Hauswirtschaft nach § 71 Absatz 8 des Berufsbildungsgesetzes Vom 25. August 2020 Aufgrund des § 47 Absatz 4 Satz 2, des § 47 Absatz 5 Satz 2 und des § 54 Absatz 1 Satz 3 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet der Senat: §1 Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen Der Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes nach § 73 Absatz 2 und im Bereich der Hauswirtschaft nach § 71 Absatz 8 des Berufsbildungsgesetzes wird ermächtigt, Prüfungsordnungen nach § 47 Absatz 1 und Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 Absatz 1 des Berufsbildungs- gesetzes als Rechtsverordnungen zu erlassen. §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 25. August 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.