Verordnung zur Entfristung bildungsrechtlicher Verordnungen
- Ausfertigungsdatum:
- 17.03.2015
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2015 Nr. 29 Entfristung bildungsrechtl VO
Eingangsformel
Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen
Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen vom 19. August 2008 (Brem.GBl. S. 277 ― 2040-i-1), die durch Artikel 1 Absatz 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Absatz 7 werden die Wörter „vom 14. Februar 2008 (Brem.GBl. S. 29 ― 221-i-3)“ durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
2. § 6 Absatz 3 wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung
§ 5 Absatz 3 der Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung vom 21. Juni 1982 (Brem.GBl. S. 179 ― 240-l-3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. August 2014 (Brem.GBl. S. 416) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Lehrerdienstordnung
§ 26 der Lehrerdienstordnung vom 2. August 2005 (Brem.GBl. S. 381 ― 2040-l-7), die durch Artikel 1 Absatz 14 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „/Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
2. Satz 2 wird aufgehoben.
Änderung der Lehrerfortbildungsverordnung
§ 10 der Lehrerfortbildungsverordnung vom 2. August 2005 (Brem.GBl. S. 386 ― 2040-l-8), die durch Artikel 1 Absatz 15 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „/Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
2. Satz 2 wird aufgehoben.
Änderung der Präsenzzeitverordnung
§ 4 der Präsenzzeitverordnung vom 2. August 2005 (Brem.GBl. S. 387 ― 2040-l-9), die durch Artikel 1 Absatz 16 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „/Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
2. Satz 2 wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Bildungsgänge zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses der Schule für Erwachsene
§ 10 der Verordnung über die Bildungsgänge zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife und zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses der Schule für Erwachsene vom 22. Mai 2009 (Brem.GBl. S. 186 ― 223-a-24), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. April 2011 (Brem.GBl. S. 227) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „/Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
2. In Absatz 1 wird die Angabe „(1)“ gestrichen.
3. Absatz 2 wird aufgehoben.
Änderung Elternvertretungsverordnung
§ 21 Satz 2 der Elternvertretungsverordnung vom 7. Juni 1979 (Brem.GBl. S. 225 ― 223-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 63 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.Gbl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Fachschule für Heilerziehungspflege
§ 31 Absatz 4 der Verordnung über die Fachschule für Heilerziehungspflege vom 11. Juni 2002 (Brem.GBl. S. 229, 534 ― 223-d-6), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 66 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß im Lande Bremen
§ 9 Satz 3 der Verordnung über die Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluß im Lande Bremen vom 4. Juli 1996 (Brem.GBl. S. 225 ― 223-k-10), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 72 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Berufsschulverordnung
§ 12 Absatz 3 der Berufsschulverordnung vom 4. Juni 1997 (Brem.GBl. S. 263 ― 223-k-2), die zuletzt durch Artikel 68 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung
§ 29 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsfachschule für Fremdsprachen Wirtschaft und Verwaltung vom 28. Februar 1991 (Brem.GBl. S. 123 ― 223-k-22), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 80 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über ausbildungsvorbereitende
Bildungsgänge im Lande Bremen
§ 14 Satz 2 der Verordnung über ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge im Lande Bremen vom 10. Oktober 1993 (Brem.GBl. S. 343 ― 223-k-26), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 83 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiterten Berufsbildungsreife
§ 16 der Verordnung für die Prüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zur Erlangung der Einfachen Berufsbildungsreife und der Erweiterten Berufsbildungsreife vom 1. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 341 ― 223-n-8) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „ /Außerkrafttreten“ gestrichen.
2. Absatz 3 wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik
§ 29 Absatz 4 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik vom 21. Mai 2002 (Brem.GBl. S. 151 ― 223-o-4), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 94 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über das Verfahren bei der Befreiung vom Unterricht und bei Schulversäumnissen
§ 5 Absatz 3 der Verordnung über das Verfahren bei der Befreiung vom Unterricht und bei Schulversäumnissen vom 16. Mai 1986 (Brem.GBl. S. 105 ― 223-r-1), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 96 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 4. Februar 2015
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.