Bremen

Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB

Ausfertigungsdatum:
16.12.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 137
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
791 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 16. Dezember 2021 Nr. 137 Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB Vom 7. Dezember 2021 Aufgrund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekannt- machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, verordnet der Senat: §1 Bestimmung eines Gebietes mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 BauGB Als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 Baugesetzbuch wird die Stadtgemeinde Bremen bestimmt. §2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Beschlossen, Bremen, den 7. Dezember 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.