Verordnung zur Änderung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
- Ausfertigungsdatum:
- 18.08.2015
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2015 Nr. 88 ÄndVO wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Eingangsformel
Änderung der Verordnung über Einigungsstellen
Die Verordnung über Einigungsstellen vom 16. Februar 1988 (Brem.GBl. S. 17 — 43-c-1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2008 (Brem.GBl. S. 118) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter „Bei der Handelskammer Bremen und der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven (Kammern) werden für deren Bezirke Einigungsstellen“ durch die Wörter „Bei der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven wird eine Einigungsstelle“ ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Geschäfte der Einigungsstelle führt die Kammer (Geschäftsstelle).“
2. In § 2 wird das Wort „Einigungsstellen“ durch das Wort „Einigungsstelle“ ersetzt.
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung
In § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung vom 23. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 441 — 7100-b-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 6. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 261) geändert worden ist, werden die Wörter „sind die Handelskammer Bremen und die Industrie- und Handelskammer Bremerhaven“ durch die Wörter „ist die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven“ ersetzt.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 11. August 2015
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.