Verordnung zur Änderung von Zuständigkeitsverordnungen im Pflanzenschutzrecht
- Ausfertigungsdatum:
- 22.10.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 104 ÄndVO Pflanzenschutz
Eingangsformel
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 37 der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 11. März 1975 (Brem.GBl. S. 151 ― 45-c-68), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2011 (Brem.GBl. S. 475) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 37
Pflanzenschutzgesetz
Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 68 Absatz 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes ist der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, soweit nicht § 68 Absatz 5 des Pflanzenschutzgesetzes etwas anderes bestimmt.“
Aufhebung von Zuständigkeitsverordnungen
Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 30. November 1999 (Brem.GBl. S. 283 ― 45-c-110) sowie die Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Pflanzenschutzrecht vom 30. November 1999 (Brem.GBl. S. 282 ― 7823-b-1) werden mit Ablauf des 31. Oktober 2014 aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2014 in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 30. November 2014
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.