Verordnung zur Änderung von Außerkrafttretensregelungen in Ordnungsmitteln der Gymnasialen Oberstufe
- Ausfertigungsdatum:
- 29.10.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 105 ÄndVO Außerkraft Ordnungsmittel Gym
Eingangsformel
Änderung der Verordnung für die Schulen für Erwachsene im Lande Bremen
Die Verordnung für die Schulen für Erwachsene im Lande Bremen vom 22. Juni 2006 (Brem.GBl. S. 337 ― 223-I-4a), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 7 gestrichen.
2. § 7 wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen
§ 26 der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen vom 22. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2006 S. 30 ― 223-n-4), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Angabe "(1)" wird gestrichen.
2. Absatz 2 wird aufgehoben.
Änderung der Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch
§ 11 Absatz 3 der Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch vom 13. August 1984 (Brem.GBl. S. 223 ― 223-n-7), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 92 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 14. Oktober 2014
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.