Bremen

Verordnung zur Änderung von Außerkrafttretensregelungen in Ordnungsmitteln der Gymnasialen Oberstufe

Ausfertigungsdatum:
29.10.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 105 ÄndVO Außerkraft Ordnungsmittel Gym
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Auf Grund - des § 24 Absatz 6 und des § 45 in Verbindung mit § 67 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 ― 223-a-5), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. Januar 2014 (Brem.GBl. S. 72) geändert worden ist, - des § 40 Absatz 8 in Verbindung mit § 67 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 ― 223-a-5), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. Januar 2014 (Brem.GBl. S. 72) geändert worden ist, wird verordnet:
Art. 1

Änderung der Verordnung für die Schulen für Erwachsene im Lande Bremen

Die Verordnung für die Schulen für Erwachsene im Lande Bremen vom 22. Juni 2006 (Brem.GBl. S. 337 ― 223-I-4a), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 7 gestrichen.

2. § 7 wird aufgehoben.

Art. 2

Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen

§ 26 der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen vom 22. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2006 S. 30 ― 223-n-4), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Angabe "(1)" wird gestrichen.

2. Absatz 2 wird aufgehoben.

Art. 3

Änderung der Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch

§ 11 Absatz 3 der Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch vom 13. August 1984 (Brem.GBl. S. 223 ― 223-n-7), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 92 des Gesetzes vom 25. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Art. 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 14. Oktober 2014

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.