Verordnung zur Änderung laufbahn- und ausbildungsrechtlicher Vorschriften für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
- Ausfertigungsdatum:
- 15.12.2016
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2016 Nr. 126 ÄndVO Feuerwehr LaufbahnVO
Eingangsformel
Änderung der Feuerwehrlaufbahnverordnung
In § 16 Absatz 3 der Feuerwehrlaufbahnverordnung vom 17. September 2013 (Brem.GBl. S. 515 — 2040-d-2), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 35) geändert worden ist, wird die Angabe „2016“ durch die Angabe „2017“ ersetzt.
Änderung der Bremischen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
Die Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes vom 17. September 2013 (Brem.GBl. S. 524 — 2040-k-8), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 35) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 3 wird aufgehoben.
bb) Nummer 4 wird Nummer 3.
cc) Folgender Satz wird angefügt:
„Der Prüfungsausschuss für die Abnahme der Laufbahnprüfung besteht zusätzlich aus einer Vertretung der jeweils anderen Feuerwehr im Lande Bremen als Beisitzerin oder Beisitzer.“
b) In Absatz 3 wird die Angabe „Nummer 3“ durch die Angabe „Satz 2“ ersetzt. c) In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „Nummer 4“ durch die Angabe „Nummer 3“ ersetzt. 2. In § 25 Absatz 3 wird die Angabe „2016“ durch die Angabe „2017“ ersetzt.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 13. Dezember 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.