Bremen

Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz

Ausfertigungsdatum:
15.11.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 102
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
516 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 15. November 2023 Nr. 102 Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz Vom 7. November 2023 Aufgrund des § 72 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes vom 5. März 1974 (Brem.GBl. S. 131  2044-a-1), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2023 (Brem.GBl. S. 166, 202) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Die Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1958 (Brem.GBl. S. 7  2044-a-2), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. August 2020 (Brem.GBl. S. 841, 845) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird das Wort „, Wahlordnung“ angefügt. b) In Absatz 3 werden nach dem Wort „Abschrift“ die Wörter „sowie ein Exemplar dieser Wahlordnung“ eingefügt und das Wort „ist“ wird durch das Wort „sind“ ersetzt. 2. In § 6 Absatz 3 werden die Wörter „und dieser Wahlordnung“ gestrichen. 3. In § 8 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Amts- oder Berufsbezeichnung“ durch die Wörter „Funktionsbezeichnung, der Arbeitsbereich“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 7. November 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.