Bremen

Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz

Ausfertigungsdatum:
27.01.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 5 AendVO WahlO PVG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
5 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 28. Januar 2016 Nr. 5 Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz Vom 19. Januar 2016 Aufgrund des § 72 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1974 (Brem.GBl. S. 131 ― 2044-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Dezember 2014 (Brem.GBl. S. 777) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Die Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz vom 11. Februar 1958 (SaBremR 2044-a-2), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 356), geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift des Zweiten Teils wird das Wort „Jugendvertreter“ durch die Wörter „Jugend- und Auszubildendenvertreter“ ersetzt. 2. § 30 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 30 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter“. b) In Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils das Wort „Jugendvertreter“ durch die Wörter „Jugend- und Auszubildendenvertreter“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 19. Januar 2016 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.