Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen

Ausfertigungsdatum:
21.12.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 147 ÄndVO Weiterbildung
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
651 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2015 Verkündet am 22. Dezember 2015 Nr. 147 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen Vom 16. Dezember 2015 Aufgrund des § 11 Absatz 1 des Weiterbildungsgesetzes vom 18. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 127 ― 223-h-1), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 367) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 19. Dezember 2011 (Brem.GBl. S. 491 — 223-h-4), die durch die Verordnung vom 13. Dezember 2013 (Brem.GBl. 2014 S. 1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) Die Nummern 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „3. bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Honorarkosten für Veranstaltungen nach Nummer 2.3 und 2.4 der Anlage; 4. bis zu 25 Prozent der zuschussfähigen Honorarkosten für Veranstaltungen nach Nummer 2.1, 2.2, 2.5 und 2.6 der Anlage;“ bb) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5. cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6 und wie folgt gefasst: „6. bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Kosten für Unterbringung und Verpflegung für Veranstaltungen nach den Nummern 2.3 und 2.4 der Anlage“. 2. § 9 Satz 2 wird aufgehoben. Nr. 147 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Dezember 2015 652 Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Bremen, den 16. Dezember 2015 Die Senatorin für Kinder und Bildung Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.