Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB

Ausfertigungsdatum:
20.03.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 29
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
172 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 20. März 2026 Nr. 29 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB Vom 24. Februar 2026 Aufgrund des § 201a Satz 1 und 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a BauGB Die Verordnung zur Bestimmung eines Gebiets mit einem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadtgemeinde Bremen nach § 201a Satz 1 BauGB vom 7. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 791) wird wie folgt geändert: In § 2 Satz 2 wird die Angabe „2026“ durch die Angabe „2031“ ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, 24. Februar 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.