Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden und der zuständigen Behörden nach dem Fahrpersonalgesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 17.01.2017
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2017 Nr. 6 ÄndVO Zuständigkeit Bürgeramt
Eingangsformel
In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden vom 28. März 1977 (Brem.GBl. S.197 ― 202-d-1), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. April 2003 (Brem.GBl. S. 147) geändert worden ist, wird das Wort „Stadtamt“ durch das Wort „Bürgeramt“ ersetzt.
In § 1 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung über die nach dem Fahrpersonalgesetz zuständigen Behörden vom 23. Oktober 2007 (Brem.GBl. S.482 ― 9231-a-1) wird das Wort „Stadtamt“ durch das Wort „Bürgeramt“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 10. Januar 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.