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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2020 Verkündet am 21. April 2020 Nr. 27
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaverordnung)
Vom 21. April 2020
Auf Grund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000
(BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzes vom 27. März
2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Satz 1 der Verord-
nung über die zuständigen Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz vom
11. September 2018 (Brem.GBl. S. 425 — 2126-e-1) wird verordnet:
§1
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 vom 17. April 2020 (Brem.GBl. S. 205) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3 Nummer 4 werden die Wörter „48 Stunden“ durch die Wörter
„5 Tage“ ersetzt.
2. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „der Ortspolizeibehörden oder
der Bürgerämter“ durch die Wörter „des Ordnungsamts Bremen oder
des Magistrats der Stadt Bremerhaven“ ersetzt.
bb) Folgender Satz 2 wird angefügt:
„Alle weiteren, nicht an anderer Stelle in dieser Verordnung genannten
Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Einkaufszentren (mit
Ausnahme der in Absatz 2 und 3 genannten Einrichtungen) dürfen nicht
für den Publikumsverkehr geöffnet werden.“
cc) In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „Absatz 1“ die Wörter
„Satz 2“ eingefügt.
dd) In Absatz 3 werden nach den Wörtern „Absatz 1“ die Wörter „Satz 2“
eingefügt.
3. Die Anlage zu §§ 1, 2, 15 bis 17 wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer I Abschnitt 2 wird folgende Nummer 27 eingefügt:
„27. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“
b) Die bisherigen Nummern 27 und 28 werden Nummern 28 und 29.
Nr. 27 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. April 2020 225
c) In der neuen Nummer 28 wird das Wort „Abschnitt“ gestrichen.
§2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 21. April 2020
Die Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen