Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und zur Änderung der Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 144, 145, 146, 147a und 147b der Gewerbeordnung zuständigen Behörden
- Ausfertigungsdatum:
- 26.06.2025
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2025 Nr. 75
Eingangsformel
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung
In § 3 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung vom 23. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 441), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist, wird nach der Nummer 1 die folgende Nummer 1a eingefügt:
„1a. im Sinne der §§ 33c bis 33i der Gewerbeordnung ist in der Stadtgemeinde Bremen das Ordnungsamt Bremen;“
Änderung der Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 144, 145, 146, 147a und 147b der Gewerbeordnung zuständigen Behörden
§ 1 der Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 144, 145, 146, 147a und 147b der Gewerbeordnung zuständigen Behörden vom 25. Juni 1996 (Brem.GBl. S. 188), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Soweit sich die Ordnungswidrigkeiten auf die Bestimmungen der §§ 33c bis 33g sowie § 33i der Gewerbeordnung beziehen, ist die sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den § 144 der Gewerbeordnung in der Stadtgemeinde Bremen die Ortspolizeibehörde.“
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Bremen, 25. März 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.