Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

Ausfertigungsdatum:
03.08.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 67 AendVO Pauschsaetze Beiraete Ortsaemter
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
433 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 4. August 2016 Nr. 67 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter Vom 2. August 2016 Aufgrund des § 18 Absatz 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130 ― 2011-b-1), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. S. 324) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 Die Verordnung über Pauschsätze nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 799 — 2011-b-3) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „20,45 Euro" durch die Angabe „25 Euro" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „10,20 Euro" durch die Angabe „12,50 Euro" ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 2. August 2016 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.