Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem

Ausfertigungsdatum:
18.04.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 31
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
87 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 18. April 2018 Nr. 31 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Vom 10. April 2018 Aufgrund des § 8 Absatz 3 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958), das zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, verordnet der Senat: Artikel 1 § 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrer-Quali- fikations-Gesetz vom 4. August 2009 (Brem.GBl. S. 289 — 223-k-30), wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständige Behörde für 1. die Erteilung der Bescheinigung über den Erwerb der Grundqualifikation oder Weiterbildung nach § 5 Absatz 4 Satz 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung, 2. die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundquali- fikation und die Weiterbildung nach § 7 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifi- kations-Gesetzes, 3. die Untersagung der Durchführung des Unterrichts für die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung nach § 7a Absatz 1 und 2 des Berufs- kraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, 4. den Widerruf der Anerkennung als Ausbildungsstätte nach § 7a Absatz 3 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, 5. die Untersagung der Ausübung der Tätigkeit nach § 7a Absatz 5 des Berufs- kraftfahrer-Qualifikationsgesetzes, 6. die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach § 7b Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes, Nr. 31 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 18. April 2018 88 7. die Entgegennahme der Mitteilungen der zuständigen Stelle bei festgestellten Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz oder einer aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung nach § 7b Absatz 2 Satz 3 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 10. April 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.