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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 6. Mai 2015 Nr. 67
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Weiterbildung
und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt
für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
Vom 16. April 2015
Aufgrund des § 8 Absatz 4 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes vom
16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259 ― 221-i-1), das zuletzt durch das Gesetz vom
14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 673; 2011 S. 68) geändert worden ist, wird
verordnet:
Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Weiterbildung
und Prüfung zum Erwerb der Befähigung
zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik
§ 4 der Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der
Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik vom
7. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 533) wird wie folgt geändert:
1. Der Wortlaut wird Absatz 1.
2. Der neue Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird das Komma durch ein „und“ ersetzt.
b) In Nummer 4 wird das Wort „und“ durch einen Punkt ersetzt.
c) Nummer 5 wird aufgehoben.
3. Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Bleiben nach der Vergabe der Weiterbildungsstudienplätze an die
Bewerber nach Absatz 1 noch Weiterbildungsstudienplätze frei, kann zur Teil-
nahme zugelassen werden, wer die in Absatz 1 Nummer 3 und 4 genannten
Voraussetzungen erfüllt und entweder
1. über eine Lehramtsausbildung verfügt und im Land Bremen als Lehrkraft an
einer Ersatzschule oder Ergänzungsschule im Sinne von § 2 des Privatschul-
gesetzes arbeitet oder
Nr. 67 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. Mai 2015 297
2. über eine Lehramtsausbildung nach § 9 Absatz 1 und 2 des Bremischen
Lehrerausbildungsgesetzes verfügt und im Land Bremen in einer öffentlichen
Schule als Lehrkraft arbeitet.
Bleiben auch danach noch Weiterbildungsstudienplätze frei, kann die Senatorin für
Bildung und Wissenschaft Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Lehramts-
ausbildung verfügen und für eine Teilnahme geeignet erscheinen, zulassen."
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 16. April 2015
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen