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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 7. Mai 2015 Nr. 69
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe
Vom 16. April 2015
Auf Grund des § 20 Absatz 4 in Verbindung mit § 67 des Bremischen Schul-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260,
388, 398 ― 223-a-5), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014
(Brem.GBl. S. 362) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe vom 1. August 2005 (Brem.GBl.
S. 332 ― 223-a-16), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Oktober
2014 (Brem.GBl. S. 440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 9 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „die naturwissenschaftlichen Fächer
Biologie, Chemie und Physik," durch die Wörter „mindestens zwei der natur-
wissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik," ersetzt.
b) Folgender Absatz 4 wird angefügt:
„(4) In der Einführungsphase sind mindestens 35 Stunden zu belegen. Es
können bis zu zwei Jahreswochenstunden als Selbstlernzeit angerechnet
werden."
2. Dem § 10 Absatz 6 wird folgende Nummer 3 angefügt:
„3. Abweichend von Nummer 2 können bis zu zwei Jahreswochenstunden als
Selbstlernzeit im Rahmen der Projektarbeit angerechnet werden, wenn
bereits zwei Jahreswochenstunden nach § 9 Absatz 4 angerechnet
wurden.“
3. Die Anlage 2 „Stundentafel für die Einführungsphase" wird wie folgt geändert:
a) Das Aufgabenfeld III wird wie folgt geändert:
aa) Die Zeile „Naturwissenschaftliche Fächer“ wird wie folgt gefasst:
Naturwissenschaftliche Fächer (Biologie, Chemie, Physik) 6*****
bb) Die Zeilen „Biologie“, „Chemie“ und „Physik“ werden gestrichen
Nr. 69 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 7. Mai 2015 302
b) Den Erläuterungen wird folgende Angabe angefügt:
„***** zwei Fächer dreistündig oder drei Fächer mindestens zweistündig"
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Bremen, den 24. April 2015
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen