Bremen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ethikkommission des Landes Bremen

Ausfertigungsdatum:
22.07.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 87
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
581 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 22. Juli 2021 Nr. 87 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ethikkommission des Landes Bremen Vom 11. Mai 2021 Aufgrund des § 30c des Gesundheitsdienstgesetzes vom 27. März 1995 (Brem.GBI. S. 175, 366 — 2120-f-1), das zuletzt durch Gesetz vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 403) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über die Ethikkommission des Landes Bremen vom 28. Novem- ber 1996 (Brem.GBl. S. 347 — 2120-f-3), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 2 wird nach dem Wort „Arzneimittelgesetzes“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Medizinproduktegesetzes“ werden die Wörter „, des Strahlenschutzgesetzes“ eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „20 bis 22“ durch die Angabe „19 bis 24“ ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Darüber hinaus kann sie Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen nach § 36 des Strahlenschutzgesetzes prüfen und bewerten.“ c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz kann der Ethikkommission im Einvernehmen mit der jeweils betroffenen Kammer weitere Aufgaben übertragen.“ Nr. 87 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Juli 2021 582 3. § 3 Absatz1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Im Fall einer Bewertung eines Forschungsvorhabens nach dem Strahlenschutz- gesetz wird sie auf Antrag eines Antragstellers oder Anzeigenden tätig.“ 4. § 5 wird aufgehoben. 5. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „Klinikum Bremen-Mitte gGmbH“ durch die Wörter „Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 11. Mai 2021 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.