Bremen

Verordnung zur Änderung der Bremischen Gaststättenverordnung

Ausfertigungsdatum:
27.03.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 26
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
127 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 27. März 2019 Nr. 26 Verordnung zur Änderung der Bremischen Gaststättenverordnung Vom 3. März 2019 Aufgrund des § 5 Absatz 3 und des § 6 des Bremischen Gaststättengesetzes vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45 ― 711-b-1), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres verordnet: Artikel 1 Die Bremische Gaststättenverordnung vom 13. März 2009 (Brem.GBl. S. 64 ― 711-b-2), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach den Wörtern „4. Oktober“ wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt. b) Nach den Wörtern „4. Oktober,“ werden in einer neuen Zeile die Wörter „zum Reformationstag und“ eingefügt. 2. In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „§ 12 Abs. 1 Nr. 13“ durch die Angabe „§ 12 Absatz 1 Nummer 14“ ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 3. März 2019 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.