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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 27. April 2018 Nr. 37
Verordnung zur Änderung der
Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung
Vom 18. April 2018
Aufgrund des § 33 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3b Satz 4 des Bremischen Hoch-
schulgesetzes vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339 — 221-a-1), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 29. August 2017 (Brem.GBl. S. 349) geändert worden ist,
wird verordnet:
Artikel 1
Die Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung vom 14. September 2016
(Brem.GBl. S. 585 — 221-h-7) wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Dem Antrag ist der Nachweis über die Teilnahme am ‚Test für ausländische
Studierende‘ mit einem Testergebnis im Kerntest von mindestens 90 Punkten
sowie einem Testergebnis in einem studienfeldspezifischen Modul in der
gewünschten Fachrichtung mit mindestens 100 Punkten, ersatzweise einer
Gesamtsumme von 190 Punkten aus beiden Testteilen oder ein entsprechendes
Ergebnis eines vergleichbaren Tests an einem lizenzierten Testzentrum beizu-
fügen.“
2. In § 4 Absatz 2 Nummer 4 werden die Wörter „Geistes-, Kultur- und Sozial-
wissenschaften (GW/SW)“ durch die Wörter „Geistes-, Kultur- und Gesellschafts-
wissenschaften (GKG)“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremen, den 18. April 2018
Die Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen