Bremen

Ortsgesetz über den Ausgleich für das Gemeindesteueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet

Ausfertigungsdatum:
22.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 60
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:
§ 1

Ausgleich des Gemeindesteueraufkommens

Zum Ausgleich des Aufkommens der Gemeindesteuern im stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven zahlt die Gemeinde Bremen jährlich sechs Millionen Euro an die Gemeinde Bremerhaven.

§ 2

Zahlungsmodalität

Die in § 1 genannte Gesamtsumme des Gemeindesteuerausgleichs wird in vier Zahlungen zu jeweils 1,5 Mio. € aufgeteilt. Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 1. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres.

§ 3

Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Bremen, den 14. Mai 2019

Der Senat

Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.