Ortsgesetz über den Ausgleich für das Gemeindesteueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet
- Ausfertigungsdatum:
- 22.05.2019
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2019 Nr. 60
Eingangsformel
Ausgleich des Gemeindesteueraufkommens
Zum Ausgleich des Aufkommens der Gemeindesteuern im stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven zahlt die Gemeinde Bremen jährlich sechs Millionen Euro an die Gemeinde Bremerhaven.
Zahlungsmodalität
Die in § 1 genannte Gesamtsumme des Gemeindesteuerausgleichs wird in vier Zahlungen zu jeweils 1,5 Mio. € aufgeteilt. Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 1. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres.
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bremen, den 14. Mai 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.