Ortsgesetz über das städtebauliche Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche
- Ausfertigungsdatum:
- 28.06.2019
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2019 Nr. 86
Eingangsformel
Ziel des Ortsgesetzes
Mit den Regelungen dieses Ortsgesetzes wird eine Förderung und Erhaltung des Rennbahngeländes, dessen Grenzen in § 2 genau bezeichnet werden, in der Stadtgemeinde Bremen bezweckt. Die Regelungen sollen zugleich die städtische Lebensqualität verbessern und die Bremer Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Einschränkungen schützen, die durch die Bebauung des Rennbahngeländes bewirkt werden kann.
Erhaltung und Weiterentwicklung des Rennbahngeländes
Die Fläche des Bremer Rennbahngeländes, in den eingezeichneten Grenzen des Entwurfs zum Bebauungsplan 2488 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Neue Vahr Süd, Hinter dem Rennplatz, Ludwig-Roselius-Allee und Vahrer Straße, vergleiche die Karte auf Seite 2, ist als grüne Ausgleichsfläche für die schon vorhandene, verdichtete Bebauung und Industrieansiedlung im Bremer Osten zu erhalten, weiterzuentwickeln und für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur zu nutzen.
Keine Schaffung von Wohnbau und Industrie
Die Nutzungen Wohnbau und Industrieansiedlung werden mittels eines Bebauungsplanes ausgeschlossen.
Das Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 25. Juni 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.