Loseblattsammlungsänderungsgesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2022
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2022 Nr. 155
Eingangsformel
§ 8 des Bremischen Rechtsbereinigungsgesetzes vom 12. Mai 1964 (Brem.GBl. S. 53 — 114-b-1) wird wie folgt gefasst:
„§ 8
Der Senator für Finanzen stellt das geltende Bremische Recht in konsolidierter Fassung auf der Internetseite www.transparenzportal.bremen.de zum Aufruf bereit.“
§ 7 des Zweiten Bremischen Rechtsbereinigungsgesetzes vom 18. Oktober 1966
(Brem.GBl. S. 137 — 114-b-2) wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 13. Dezember 2022
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.