BayVwV265544 · Bayern

2030.2.1-JAnforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Amtliche Abkürzung:
BayVwV265544
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1 Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher sind mit vielfältigen Aufgaben der Zwangsvollstreckung sowie mit Zustellungen und Beurkundungen betraut. 2Dabei regeln sie ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. 3Sie sind häufig im Bereich sozialer Brennpunkte tätig. 4Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher kommt daher wesentliche Bedeutung zu. 5Zur Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher sollen nur Personen zugelassen werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.
erfolgreich abgeschlossene Gerichtsvollzieherprüfung
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
gesundheitliche Eignung
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die Fähigkeit, diesen nach außen zu vermitteln
angemessene Berufs- und Lebenserfahrung
hohe Leistungsbereitschaft
Mobilität
Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
besonderes Pflichtbewusstsein und hohe Belastbarkeit
Fortbildungsstreben
umfangreiches Fachwissen
Anwendung der modernen IuK-Technik, insbesondere spezieller Gerichtsvollzieher EDV-Programme, Internet und E-Mail-Programme etc.
Fähigkeit, schnelle und zielgerichtete Entscheidungen zu treffen
Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge
ausgeprägtes Organisationsvermögen
Fähigkeit, selbständig
komplexe Abläufe zu koordinieren
zielorientiert zu handeln
Prioritäten zu setzen
materielle und personelle Ressourcen zu generieren und zweckmäßig einzusetzen
Kostenbewusstsein
hohe Kommunikationsfähigkeit
Empathie
Kritik- und Konfliktfähigkeit
Besonnenheit
interkulturelles Verständnis
Verantwortungsbewusstsein
Selbstdisziplin und Selbstorganisation
Fähigkeit, Gefahrensituationen abschätzen zu können
Fähigkeit, auch in Problemsituationen selbstbewusst und zielorientiert zu handeln
Überzeugungskraft
Durchsetzungsvermögen
Entscheidungsfreude
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Führungskompetenz, insbesondere gegenüber den Bürohilfen
Innovationsfähigkeit und Flexibilität
Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.