Die Landesjustizverwaltungen haben die folgenden Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz (VVStVollzG)* und Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) vereinbart:
Die Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz und die Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug werden für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.
* [Amtl. Anm.:] Die VVStVollzG sind gesondert erfasst.
** [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der DSVollz an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.
* [Amtl. Anm.:] Die VVStVollzG sind gesondert erfasst.
** [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der DSVollz an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.