Gym5bis11StTafelV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat (Stundentafelverordnung Gymnasien) Vom 23. Juni 1999

Ausfertigungsdatum:
23.06.1999
Fundstelle:
GBl. 1999, 323,K.u.U. 1999, 179
41 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlagen 3 bis 5 neu gefasst durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. April 2026 (GBl. 2026 Nr. 48)
Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7

Anlage 2

Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.

Anlage 3

Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform ...

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 erste Pflichtfremdsprache 14 zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 8

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.

Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.

Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung.

Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).

Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (dritte Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft und Technik oder Informatik, Mathematik und Physik [IMP]), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport).

In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die Abi-Bac-Schulen, die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in Klasse 5 beginnen können.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Sind Latein und Französisch erste und zweite Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klasse 7 abgeschlossen.

Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.

Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.

Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.

In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Die Kontingentstunden des Profilfachs IMP werden an Gymnasien der Normalform wie folgt verteilt: in Klasse 8 Informatik zwei Stunden, Mathematik und Physik jeweils eine Stunde; in Klasse 9 Physik zwei Stunden, Informatik und Mathematik jeweils eine Stunde; Klasse 10 Mathematik zwei Stunden, Informatik und Physik jeweils eine Stunde. An Gymnasien in Aufbauform mit Ausnahme des dreijährigen Aufbauzuges richtet sich die Verteilung der Kontingentstunden nach dem jeweiligen Dehnungsmodell der Schule.

Das Profilfach Musik, Bildende Kunst oder Sport setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in Anlage 1 in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung.

In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich sechs Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht vier Stunden aus den Poolstunden verwendet.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (11) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, IMP, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7

§ 2a

Übergangsbestimmungen

§ 2a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 12 besuchen, gelten die Anlagen 1 bis 4 der Stundentafelverordnung Gymnasien in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss am Gymnasium weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand. (2) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.

Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.

Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung.

Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).

Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (dritte Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft und Technik oder Informatik, Mathematik und Physik [IMP]), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport).

In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die Gymnasien mit deutschfranzösischer Abteilung (Abibac), die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in Klasse 5 beginnen können.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Sind Latein und Französisch erste und zweite Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klasse 7 abgeschlossen.

Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.

Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.

Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.

In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Die Kontingentstunden des Profilfachs IMP werden an Gymnasien der Normalform wie folgt verteilt: in Klasse 8 Informatik zwei Stunden, Mathematik und Physik jeweils eine Stunde; in Klasse 9 Physik zwei Stunden, Informatik und Mathematik jeweils eine Stunde; Klasse 10 Mathematik zwei Stunden, Informatik und Physik jeweils eine Stunde. An Gymnasien in Aufbauform mit Ausnahme des dreijährigen Aufbauzuges richtet sich die Verteilung der Kontingentstunden nach dem jeweiligen Dehnungsmodell der Schule.

Das Profilfach Musik, Bildende Kunst oder Sport setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in Anlage 1 in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung.

In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich sechs Stunden und für deutsch-französische Abteilungen (Abibac) zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht der deutsch-englischen Abteilungen mindestens drei und der deutsch-französischen Abteilungen (Abibac) vier Stunden aus den Poolstunden verwendet. An Gymnasien mit deutsch-englischer Abteilung belegen Schülerinnen und Schüler, die das von der Schule angebotene »Internationale Abitur Baden-Württemberg« ablegen oder das »Bilinguale Zertifikat Kursstufe« erlangen wollen, eines der Fächer Biologie, Geschichte oder Geographie in der Einführungsphase der Oberstufe als bilinguales Sachfach.

An Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (Abibac) kann neben der allgemeinen Hochschulreife gleichzeitig die französische Hochschulzugangsberechtigung erworben werden. Schülerinnen und Schüler, die die französische Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, besuchen

-

in Klasse 7 das Fach Geographie, in Klasse 8 das Fach Geschichte und in Klasse 9 das Fach Gemeinschaftskunde jeweils bilingual in französischer Sprache und

-

in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe das Fach Französisch, das bilinguale Fach Geschichte auf Französisch sowie die bilingualen Fächer Gemeinschaftskunde und Geographie auf Französisch.

Der Besuch des bilingualen Profils Deutsch-Italienisch (AbiStat) ab Klasse 8 setzt die Teilnahme an einem zweistündigen Vorbereitungskurs in der Form einer Italienisch-Arbeitsgemeinschaft in Klasse 7 voraus. In den Klassen 8 bis 10 unterschreitet der Unterricht in italienischer Sprache insgesamt nicht die Anzahl von sechs Wochenstunden; neben den regulären Stundenkontingenten entfallen in der Klasse 8 jeweils zwei Stunden auf das bilinguale Fach Geographie auf Italienisch sowie in der Klasse 9 und 10 auf das Fach Geschichte auf Italienisch. Am dreijährigen Aufbaugymnasium ist Unterricht in Französisch als zweite Fremdsprache fortzuführen, wenn in mindestens vier aufeinanderfolgenden Schuljahren Unterricht in dieser zweiten Fremdsprache besucht wurde, anderenfalls wird Unterricht in Französisch als zweite Fremdsprache neu begonnen.

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.

Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.

Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS).

Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).

Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (dritte Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft und Technik [NwT] oder Informatik, Mathematik und Physik [IMP]), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport).

In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die Gymnasien mit deutschfranzösischer Abteilung (Abibac), die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in Klasse 5 beginnen können.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Sind Latein und Französisch erste und zweite Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klasse 7 abgeschlossen.

Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.

Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.

Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.

In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Die Kontingentstunden des Profilfachs IMP werden an Gymnasien der Normalform wie folgt verteilt: in Klasse 8 Informatik zwei Stunden, Mathematik und Physik jeweils eine Stunde; in Klasse 9 Physik zwei Stunden, Informatik und Mathematik jeweils eine Stunde; Klasse 10 Mathematik zwei Stunden, Informatik und Physik jeweils eine Stunde. An Gymnasien in Aufbauform mit Ausnahme des dreijährigen Aufbauzuges richtet sich die Verteilung der Kontingentstunden nach dem jeweiligen Dehnungsmodell der Schule.

Das Profilfach Musik, Bildende Kunst oder Sport setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in Anlage 1 in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung.

In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich sechs Stunden und für deutsch-französische Abteilungen (Abibac) zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht der deutsch-englischen Abteilungen mindestens drei und der deutsch-französischen Abteilungen (Abibac) vier Stunden aus den Poolstunden verwendet. An Gymnasien mit deutsch-englischer Abteilung belegen Schülerinnen und Schüler, die das von der Schule angebotene »Internationale Abitur Baden-Württemberg« ablegen oder das »Bilinguale Zertifikat Kursstufe« erlangen wollen, eines der Fächer Biologie, Geschichte oder Geographie in der Einführungsphase der Oberstufe als bilinguales Sachfach.

An Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (Abibac) kann neben der allgemeinen Hochschulreife gleichzeitig die französische Hochschulzugangsberechtigung erworben werden. Schülerinnen und Schüler, die die französische Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, besuchen

-

in Klasse 7 das Fach Geographie, in Klasse 8 das Fach Geschichte und in Klasse 9 das Fach Gemeinschaftskunde jeweils bilingual in französischer Sprache und

-

in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe das Fach Französisch, das bilinguale Fach Geschichte auf Französisch sowie die bilingualen Fächer Gemeinschaftskunde und Geographie auf Französisch.

Der Besuch des bilingualen Profils Deutsch-Italienisch (AbiStat) ab Klasse 8 setzt die Teilnahme an einem zweistündigen Vorbereitungskurs in der Form einer Italienisch-Arbeitsgemeinschaft in Klasse 7 voraus. In den Klassen 8 bis 10 unterschreitet der Unterricht in italienischer Sprache insgesamt nicht die Anzahl von sechs Wochenstunden; neben den regulären Stundenkontingenten entfallen in der Klasse 8 jeweils zwei Stunden auf das bilinguale Fach Geographie auf Italienisch sowie in der Klasse 9 und 10 auf das Fach Geschichte auf Italienisch. Am dreijährigen Aufbaugymnasium ist Unterricht in Französisch als zweite Fremdsprache fortzuführen, wenn in mindestens vier aufeinanderfolgenden Schuljahren Unterricht in dieser zweiten Fremdsprache besucht wurde, anderenfalls wird Unterricht in Französisch oder Spanisch als zweite Fremdsprache neu begonnen.

Anlage 1

Stundentafel für die Klassen 5 bis 11 des neunjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der ...

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1)Stundentafel für die Klassen 5 bis 11 des neunjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform Stundentafel G9 Fach Summe 5 6 7 8 9 10 11 Religion/Ethik 12 2 2 2 1 2 1 2 Deutsch 25 5 4 4 3 3 3 3 Erste Pflichtfremdsprache 241 4 4 4 3 3 3 3 Zweite Pflichtfremdsprache 181 3 3 3 3 3 3 Mathematik 25 5 4 4 3 3 3 3 Geschichte 10 2 2 2 2 2 Geographie 8 1 2 2 1 1 1 Gemeinschaftskunde 6 1 2 1 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 1 1 1 1 Physik 10 2 2 2 2 2 Chemie 7 1 2 2 2 Biologie 10 2 1 2 1 2 2 Informatik und Medienbildung 7 1 1 1 1 1 1 1 Musik 91 2 2 1 1 1 1 1 Bildende Kunst 91 2 2 1 1 1 1 1 Sport 17 3 3 3 2 2 2 2 Profile 12 3 3 3 3 Poolstunden 8 81 Klassenlehrerstunden 2 1 1 Summe 2222 Wochenstundenzahl3 28 29 31 30 31 32 34

Anlage 2

Stundentafel für die Klassen 5 bis 10 des achtjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der ...

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 Satz 2)Stundentafel für die Klassen 5 bis 10 des achtjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform Fach Summe 5 6 7 8 9 10 Religion/Ethik 11 21 21 21 11 21 22 Deutsch 24 5 4 4 4 4 3 Erste Pflichtfremdsprache 22 5 4 3 3 4 3 Zweite Pflichtfremdsprache 18 52 42 33 33 33 Mathematik 24 5 4 4 3 4 4 Geschichte 10 2 2 2 2 2 Geographie 8 2 1 2 1 1 1 Gemeinschaftskunde 6 2 2 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 1 1 2 Physik 8 2 2 2 2 Chemie 6 2 2 2 Biologie 9 2 1 1 2 1 2 Informatik und Medienbildung 6 1 1 1 1 1 1 Musik 9 2 2 2 1 1 1 Bildende Kunst 9 2 2 2 1 1 1 Sport 167 44 44 23 23 23 23 Profile 12 33 33 33 33 Poolstunden 6 65 Klassenlehrerstunden 2 1 1 Summe 2046 Wochenstundenzahl6 31 33 34 34 36 36

Anlage 3

Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik* 7 Deutsch 20 Erste Pflichtfremdsprache 16 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Informatik, Mathematik und Physik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich nur, wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 10

Anlage 4

Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger ...

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 Erste Pflichtfremdsprache 14 Zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Informatik, Mathematik und Physik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich nur, wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 8

§ 1

Stundentafeln

§ 1 Stundentafeln(1) Für die Klassen 5 bis 11 des neunjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel. Für die Klassen 5 bis 10 des achtjährigen Bildungsgangs der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 2 beigefügte Stundentafel.(2) Für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat gelten die als Anlage 3, 4 und 5 beigefügten Stundentafeln.

§ 2

Poolstunden

§ 2 Poolstunden(1) In dem neunjährigen Bildungsgang der Gymnasien der Normalform werden acht Poolstunden ausgewiesen. Eine Poolstunde ist verpflichtend für Mentoring einzusetzen, entweder in Klassenstufe 7 oder 10. Eine Poolstunde ist verpflichtend in der ersten Fremdsprache oder in der zweiten Fremdsprache jeweils im ersten Lernjahr einzusetzen. Eine weitere Poolstunde ist verpflichtend für Musik oder Bildende Kunst einzusetzen. Die übrigen Poolstunden können flexibel von Klassenstufe 5 bis 11 eingesetzt werden, wobei in Klasse 5 nicht mehr als 30 und in Klasse 6 nicht mehr als 32 Stunden Pflichtunterricht vorzusehen sind. Sie sind für alle Schülerinnen und Schüler im Stundenplan auszuweisen.(2) Die beiden Klassenlehrerstunden in den Klassen 5 und 6 berücksichtigen das Thema Demokratiebildung.(3) Im Fach Gemeinschaftskunde ist eine der zwei in Klasse 11 ausgewiesenen Stunden als Projektkurs Demokratiebildung zu gestalten.(4) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.

§ 2a

Übergangsbestimmungen

§ 2a Übergangsbestimmungen(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klassen 7 bis 11 besuchen, gelten die Anlagen 1 bis 4 dieser Verordnung in der am 31. Juli 2025 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss am Gymnasium weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2025/2026 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.(2) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgenden Stundentafeln ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.

Einzeln genannte Fächer sind Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Informatik und Medienbildung.

Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören die Fächer Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung an.

Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören die Fächer Physik, Chemie, Biologie an.

Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (dritte Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft, Informatik und Technik), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport).

In den Klassen 5 bis 11 wird für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, Ethik vorgesehen.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6.

Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (Abibac), die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in Klasse 5 beginnen können.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit zwei Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Sind Latein und Französisch erste und zweite Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klasse 7 abgeschlossen.

Die Profilfächer Musik, Bildende Kunst oder Sport setzen in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus. Zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in Anlage 1 in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung.

In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich sechs Stunden und für deutsch-französische Abteilungen (Abibac) zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht der deutsch-englischen Abteilungen mindestens drei und der deutsch-französischen Abteilungen (Abibac) vier Stunden aus den Poolstunden verwendet. Für die altsprachlichen Züge sind in Klasse 5 drei oder vier Stunden für den Unterricht in der zweiten Fremdsprache vorzusehen. Die altsprachlichen Züge verwenden die für die erste oder zweite Fremdsprache vorgesehene und mit einer entsprechenden Zweckbindung versehene Poolstunde für die in Klasse 5 beginnende zweite Fremdsprache. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine weitere der für die erste Fremdsprache vorgesehenen Kontingentstunden für die zweite Fremdsprache einzusetzen. Mindestens eine weitere Stunde für die zweite Fremdsprache ist aus den freien Poolstunden zu finanzieren.

An Gymnasien mit deutsch-englischer Abteilung belegen Schülerinnen und Schüler, die das von der Schule angebotene »Internationale Abitur Baden-Württemberg« ablegen oder das »Bilinguale Zertifikat Kursstufe« erlangen wollen, eines der Fächer Biologie, Geschichte oder Geographie in der Einführungsphase der Oberstufe als bilinguales Sachfach.

An Gymnasien mit deutsch-französischer Abteilung (Abibac) kann neben der allgemeinen Hochschulreife gleichzeitig die französische Hochschulzugangsberechtigung erworben werden. Schülerinnen und Schüler, die die französische Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, belegen entsprechend des Strukturmodells Abibac die Fächer Geschichte, Gemeinschaftskunde und Geographie als bilinguale Sachfächer auf Französisch.

Der Besuch des bilingualen Profils Deutsch-Italienisch (AbiStat) ab Klasse 8 setzt die Teilnahme an einem zweistündigen Vorbereitungskurs in der Form einer Italienisch-Arbeitsgemeinschaft in Klasse 7 voraus. In den Klassen 8 bis 11 findet eine bestimmte Wochenstundenzahl des Unterrichts der Fächer Geographie und Geschichte in italienischer Sprache statt.

Am dreijährigen Aufbaugymnasium ist Unterricht in Französisch als zweite Fremdsprache fortzuführen, wenn in mindestens vier aufeinanderfolgenden Schuljahren Unterricht in dieser zweiten Fremdsprache besucht wurde, anderenfalls wird Unterricht in Französisch oder Spanisch als zweite Fremdsprache neu begonnen.

Anlage 5

Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 5 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 2 Ethik 2 Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 Mathematik 4 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 1 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Physik (zusätzlich nur, wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 0

Anlage 3

Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform siebenjähriger ...

Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauformsiebenjähriger Aufbauzug Fach Summe 7 8 9 10 11 Religion/Ethik 8 2 1 2 1 2 Deutsch 18 4 4 4 3 3 Erste Pflichtfremdsprache 161 4 3 3 3 3 Zweite Pflichtfremdsprache 181 4 4 4 3 3 Mathematik 19 4 4 3 4 4 Geschichte 10 2 2 2 2 2 Geographie 5 2 1 - 1 1 Gemeinschaftskunde 6 - 1 2 1 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 - 1 1 1 1 Physik 10 2 2 2 2 2 Chemie 7 - 1 2 2 2 Biologie 7 2 1 - 2 2 Informatik und Medienbildung 5 1 1 1 1 1 Musik 51 1 1 1 1 1 Bildende Kunst 51 1 1 1 1 1 Sport 11 3 2 2 2 2 Profile 12 - 3 3 3 3 Poolstunden 111 111 Summe 1762 Wochenstundenzahl3 32 33 33 33 35

Anlage 4

Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform sechsjähriger ...

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform sechsjähriger Aufbauzug Fach Summe 8 9 10 11 Religion/Ethik 6 1 2 1 2 Deutsch 12 3 3 3 3 Erste Pflichtfremdsprache 131 4 3 3 3 Zweite Pflichtfremdsprache 131 4 3 3 3 Mathematik 16 4 4 4 4 Geschichte 8 2 2 2 2 Geographie 3 1 - 1 1 Gemeinschaftskunde 6 1 2 1 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 4 1 1 1 1 Physik 8 2 2 2 2 Chemie 7 1 2 2 2 Biologie 5 1 - 2 2 Informatik und Medienbildung 4 1 1 1 1 Musik 41 1 1 1 1 Bildende Kunst 41 1 1 1 1 Sport 8 2 2 2 2 Profile 12 3 3 3 3 Poolstunden 71 71 Summe 1392 Wochenstundenzahl3 33 32 33 35

Anlage 5

Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform dreijähriger Aufbauzug

Anlage 5 (zu § 1 Absatz 2)Stundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform dreijähriger Aufbauzug Fach Wochenstunden Religion/Ethik 2 Deutsch 4 Erste Pflichtfremdsprache 3 Zweite Pflichtfremdsprache 4 Mathematik 4 Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 2 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Informatik und Medienbildung 1 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Summe der Wochenstunden 37

§ 1

Stundentafeln

§ 1 Stundentafeln(1) Für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel. (2) Für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim gelten die als Anlage 2, 3 und 4 beigefügten Stundentafeln.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Religionslehre/Ethik 11/7 Deutsch 24 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften 25 Sport 16 Künstlerische Fächer 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, ggf. Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 10 Anmerkungen: Ethik wird ab Klasse 7, Geschichte ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet.

Anlage 2

Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in AufbauformSiebenjähriger Aufbauzug Religionslehre/Ethik 9/7 Deutsch 20 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 34 Mathematik 20 Sport 12 Naturwissenschaften 21 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 12 Profile 12 Künstlerische Fächer 15 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 10 Anmerkung: Ethik wird ab Klasse 8 unterrichtet.

Anlage 3

Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in AufbauformSechsjähriger Aufbauzug Religionslehre/Ethik 7 Deutsch 17 Geschichte 8 Fremdsprachen (1. und 2.) 31 Mathematik 18 Sport 10 Naturwissenschaften 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 8 Künstlerische Fächer 15 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 8

Anlage 4

Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in AufbauformRealschulaufsetzer Religionslehre/Ethik 2 Deutsch 4 Geschichte 2 Englisch 8 Französisch Mathematik 4 Sport 2 Naturwissenschaften 6 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 3 Künstlerische Fächer 2 Poolstunden (Verwendung nach Entscheidung der Schule auch in den Jahrgangsstufen) 2

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, affinen Fächergruppen, dem Fächerverbund (GWG) und Profilen zu unterscheiden.

- Fächer: Deutsch, Mathematik, Geschichte, Sport, Religionslehre/Ethik

- Affine Fächergruppen: Fremdsprachen (1. und 2.), Künstlerische Fächer (Musik, Bildende Kunst), Naturwissenschaften (Naturphänomene, Biologie, Physik, Chemie)

- Fächerverbund: Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG)

- Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (3. Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft und Technik), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport)

Die Wochenstunden in Religionslehre werden unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt. Das Fach Ethik ist für Schüler vorgesehen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. In GWG wird der Bereich Wirtschaft in die Fächer Geographie und Gemeinschaftskunde integriert. Sind Latein und Französisch 1. und 2. Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klassenstufe 7 abgeschlossen.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die eine zu Beginn der Klasse 5 und die andere nach Entscheidung der Schule in Klasse 5 oder zu Beginn der Klasse 6.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Religionslehre/Ethik 11/7 Deutsch 24 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften 25 Sport 16 Künstlerische Fächer 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, ggf. Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (Verwendung entsprechend § 2 nach Entscheidung der Schule) 10 Anmerkungen: Ethik wird ab Klasse 7, Geschichte ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet.

§ 2

Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht

§ 2 Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht(1) *In den Gymnasien der Normalform werden in den Klassen 5 bis 10 fünf Poolstunden als für alle Schüler verpflichtend ausgewiesen; die übrigen fünf Poolstunden werden in den Klassen 5 bis 10 und nach Maßgabe der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform auch in den Jahrgangsstufen für fachspezifische Förderungen eingesetzt, insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen oder Kursen. (2) Auf Antrag der Schule kann das zuständige Regierungspräsidium in begründeten Einzelfällen auf Grundlage eines mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirates gefassten Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz eine Ausnahme von den Regelungen des Absatzes 1 genehmigen. (3) In den Gymnasien der Normalform sollen in den Klassen 5 und 6 in der Zeit von Montag bis Freitag mindestens drei, in den Klassen 7 bis 9 mindestens zwei Nachmittage in der Woche von Pflichtunterricht freigehalten werden. In den Klassen 5 und 6 soll der Pflichtunterricht auf jeweils 32 Wochenstunden begrenzt sein. (4) Die Regelungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht für Schüler, die auf die Profilfächer Kunst, Sport oder Musik hingeführt werden oder diese Profilfächer gewählt haben, die bilingual in dafür eingerichteten Abteilungen unterrichtet werden oder die ganztägig betreut werden. (5) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim vom 28. April 1994 (GBl. S. 287), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 15. August 1996 (GBl. S. 544), außer Kraft.(2) Abweichend hiervon gelten für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Normalform, die zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Klasse 10 eintreten und nicht am Schulversuch zu den Profilen des allgemein bildenden Gymnasiums teilgenommen haben, die bisherigen Vorschriften weiter.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Religionslehre/Ethik 11/7 Deutsch 24 Geschichte 10 Fremdsprachen (1. und 2.) 40 Mathematik 24 Naturwissenschaften 25 Sport 16 Künstlerische Fächer 18 Geographie - Wirtschaft - Gemeinschaftskunde (GWG) 14 Profile (3. Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, ggf. Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (10 Poolstunden zur Verwendung entsprechend § 2 nach Entscheidung der Schule, eine Poolstunde für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6) 11 Anmerkungen: Ethik wird ab Klasse 7, Geschichte ab Klasse 6, Naturphänomene in Klasse 5 und 6, Physik ab Klasse 7, Chemie ab Klasse 8 unterrichtet. Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung. In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich 6 Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht 4 Stunden aus den Poolstunden verwendet.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (für alle Schüler verpflichtend) 5 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 8,7

Anlage 2

Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.

Anlage 3

Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform ...

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 erste Pflichtfremdsprache 14 zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden 8

Anlage 4

Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 2 Ethik 2 Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 Mathematik 4 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 1 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Poolstunden 0

§ 1

Stundentafeln

§ 1 Stundentafeln(1) Für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform gilt die als Anlage 1 beigefügte Stundentafel. (2) Für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat gelten die als Anlage 2, 3 und 4 beigefügten Stundentafeln.

§ 2

Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht

§ 2 Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht(1) In den Gymnasien der Normalform werden fünf Poolstunden für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ausgewiesen. Darüber hinaus werden fünf Poolstunden in den Klassen 5 bis 10 und nach Maßgabe der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform auch in den Jahrgangsstufen für fachspezifische Förderungen eingesetzt, insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen oder Kursen. 1,7 Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6 ausgewiesen, zwei Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zur Vertiefung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen in der Klasse 10 eingesetzt. Die Stundenzahl in der Klasse 10 wird dadurch für die Schülerinnen und Schüler nicht erhöht. (2) Auf Antrag der Schule kann das zuständige Regierungspräsidium in begründeten Einzelfällen auf Grundlage eines mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirates gefassten Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz eine Ausnahme von den Regelungen des Absatzes 1 genehmigen. (3) In den Gymnasien der Normalform sollen in den Klassen 5 und 6 in der Zeit von Montag bis Freitag mindestens drei, in den Klassen 7 bis 9 mindestens zwei Nachmittage in der Woche von Pflichtunterricht freigehalten werden. In den Klassen 5 und 6 soll der Pflichtunterricht auf jeweils 32 Wochenstunden begrenzt sein. (4) Die Regelungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht Schülerinnen und für Schüler, die auf die Profilfächer Kunst, Sport oder Musik hingeführt werden oder diese Profilfächer gewählt haben, die bilingual in dafür eingerichteten Abteilungen unterrichtet werden oder die ganztägig betreut werden. (5) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.

§ 2a

Übergangsbestimmungen

§ 2a ÜbergangsbestimmungenFür Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 12 besuchen, gelten die Anlagen 1 bis 4 der Stundentafelverordnung Gymnasien in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss am Gymnasium weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.

Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport.

Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung.

Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).

Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (dritte Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft und Technik), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport).

In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die Abi-Bac-Schulen, die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in Klasse 5 beginnen können.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Sind Latein und Französisch erste und zweite Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klasse 7 abgeschlossen.

Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.

Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.

Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.

In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Das Profilfach Musik, Bildende Kunst oder Sport setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in Anlage 1 in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung.

In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich sechs Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht vier Stunden aus den Poolstunden verwendet.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7

Anlage 2

Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.

§ 2

Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht

§ 2 Poolstunden, Pflichtwochenstunden, Nachmittagsunterricht(1) In den Gymnasien der Normalform werden vier Poolstunden für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ausgewiesen. Darüber hinaus werden sechs Poolstunden in den Klassen 5 bis 10 und nach Maßgabe der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform auch in den Jahrgangsstufen für fachspezifische Förderungen eingesetzt, insbesondere für Fachunterricht in geteilten Klassen oder Kursen. 1,7 Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6 ausgewiesen, zwei Poolstunden werden für zusätzliche individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zur Vertiefung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen in der Klasse 10 eingesetzt. Die Stundenzahl in der Klasse 10 wird dadurch für die Schülerinnen und Schüler nicht erhöht. (2) Auf Antrag der Schule kann das zuständige Regierungspräsidium in begründeten Einzelfällen auf Grundlage eines mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirates gefassten Beschlusses der Gesamtlehrerkonferenz eine Ausnahme von den Regelungen des Absatzes 1 genehmigen. (3) In den Gymnasien der Normalform sollen in den Klassen 5 und 6 in der Zeit von Montag bis Freitag mindestens drei, in den Klassen 7 bis 9 mindestens zwei Nachmittage in der Woche von Pflichtunterricht freigehalten werden. In den Klassen 5 und 6 soll der Pflichtunterricht auf jeweils 32 Wochenstunden begrenzt sein. (4) Die Regelungen der Absätze 1 und 3 gelten nicht Schülerinnen und für Schüler, die auf die Profilfächer Kunst, Sport oder Musik hingeführt werden oder diese Profilfächer gewählt haben, die bilingual in dafür eingerichteten Abteilungen unterrichtet werden oder die ganztägig betreut werden. (5) Soweit erforderlich, treffen für die Aufbaugymnasien die Regierungspräsidien Regelungen, die den Besonderheiten des jeweiligen Standortes angepasst sind und eine ausgewogene Stundenplanung sicherstellen.

Vorbemerkung zu den Anlagen Gym5bis11StTafelV BW

Vorbemerkung zu den Anlagen

Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.

Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.

Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung.

Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).

Profile (ab Klasse 8): Sprachliches Profil (dritte Fremdsprache), naturwissenschaftliches Profil (Naturwissenschaft und Technik), künstlerisches Profil (Musik oder Bildende Kunst), sportliches Profil (Sport).

In den Klassen 7 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieben Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.

Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6. Ausnahmen sind die altsprachlichen Gymnasien und die Abi-Bac-Schulen, die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in Klasse 5 beginnen können.

Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Sind Latein und Französisch erste und zweite Fremdsprache, so beginnt der Unterricht in Englisch nach Entscheidung der Schule in Klasse 7 oder 8. Der Unterricht im Fach Französisch wird frühestens am Ende der Klasse 7 abgeschlossen.

Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.

Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.

Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.

In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Das Profilfach Musik, Bildende Kunst oder Sport setzt in den Klassen 5 bis 7 einen verstärkten Fachunterricht voraus; zur Hinführung auf das Profilfach stehen die in Anlage 1 in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur Verfügung.

In Gymnasien, in denen der Unterricht in dafür eingerichteten Abteilungen in bilingualer Form erteilt wird, werden für deutsch-englische Abteilungen zusätzlich sechs Stunden und für deutsch-französische Abteilungen zusätzlich 15 Stunden zugewiesen; zudem werden für den bilingualen Unterricht vier Stunden aus den Poolstunden verwendet.

Anlage 1

Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 11 Ethik (7) Deutsch 24 Erste Pflichtfremdsprache 22 Zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 24 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 7 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik 6 Physik 8 Chemie 6 Biologie 5 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 9 Bildende Kunst 9 Sport 16 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden (für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend) 4 Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung 9,7

Anlage 2

Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 9 Ethik 7 Deutsch 20 erste Pflichtfremdsprache 16 zweite Pflichtfremdsprache 18 Mathematik 20 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 10 Geographie 5 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 9 Chemie 6 Biologie 6 Aufbaukurs Informatik 1 Musik 7 Bildende Kunst 8 Sport 12 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 10 Anmerkung: Ethik beginnt in Klasse 8.

Anlage 3

Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform ...

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform Sechsjähriger Aufbauzug Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 7 Ethik 7 Deutsch 15 erste Pflichtfremdsprache 14 zweite Pflichtfremdsprache 15 Mathematik 16 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 6 Geographie 3 Gemeinschaftskunde 4 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 3 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 7 Chemie 6 Biologie 4 Musik 5 Bildende Kunst 6 Sport 9 Profile (dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, gegebenenfalls Musik, Bildende Kunst oder Sport) 12 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 8

Anlage 4

Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)Kontingentstundentafel für die Klasse 11 der Gymnasien in Aufbauform Unterrichtsfach Stundenkontingent Religionslehre 2 Ethik 2 Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 Mathematik 4 Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld Geschichte 2 Geographie 1 Gemeinschaftskunde 1 Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung 1 Naturwissenschaftliches Fächerfeld Physik 2 Chemie 2 Biologie 2 Musik 1 Bildende Kunst 1 Sport 2 Profile 2 Physik (zusätzlich, nur wenn kein Profilfach in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden kann) 1 Poolstunden 0

Eingangsformel Gym5bis11StTafelV

Auf Grund von § 35 Abs. 3, § 89 Abs. 1, 2 Nr. 3 und § 100a Abs. 3 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Artikel 10 der 5. Anpassungsverordnung vom 17. Juni 1997 (GBl. S. 278), wird verordnet:

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 8 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim vom 28. April 1994 (GBl. S. 287), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 15. August 1996 (GBl. S. 544), außer Kraft.(2) Abweichend hiervon gelten für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Normalform, die zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Klasse 10 eintreten und nicht am Schulversuch zu den Profilen des allgemein bildenden Gymnasiums teilgenommen haben, die bisherigen Vorschriften weiter.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.